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| Datum: | Dienstag, 09.02. 00:30 |
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| Autor: | ClaudiaF. |
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| Betreff: | das kann heute noch niemand verbindlich sagen, leider ... |
| Text: | Ursprünglich mal ging das BSG davon aus, daß nur der Endbetrag gerundet werden müsse ... dann rundete das Hess.LSG bei allen Zwischenrechenschritten individuell bei einer Einzelperson (Herbert50 müßte das Urteil kennen und den link dazu, steht in der tacheles-Datenbank, ich suche da jetzt nicht nach) Wie nun wann wie und bei welchen Zwischenschritten bei Mehr-Personen-Haushalten oder -BG korrekt und konkret zu runden ist? Ich weiß es nicht ... ... vermutlich müßte da wirklich dann das BSG erstmal "ran" |
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@ ClaudiaF u. a. wg Rundungsvorschriften • reboadbo • Dienstag, 09.02. 00:12
das kann heute noch niemand verbindlich sagen, leider ... • ClaudiaF. • Dienstag, 09.02. 00:30