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| Datum: | Dienstag, 09.02. 00:03 |
|---|---|
| Autor: | Scheiterhaufen |
| Betreff: | Rückforderungen |
| Text: | zur späten Stunde, aber dann sind die Experten hier vor Ort ... Bitte es geht um Rückforderungen! Der HE wird bombardiert von der Regionaldirektion´mit Stundungsbescheid, obwohl das nicht vom HE kund getan wurde Die Rückforderung wird vom HE angezweifelt bis zum bitteren Ende - da durch Amt in die Verschuldungsproblematik getrieben. Eine Klage liegt dem SG zugrunde. Ist es sinnvoll dem Amt mitzuteilen - aufschiebende Wirkung gegen die Ablehnung des Überprüfungsantrages? Der HE hatte einen 44er gestellt - weil er durch Unkenntnis bereits vorab in den Fettnapf getreten ist. Mit Dank für die sachdienlichen Antworten. |
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Rückforderungen • Scheiterhaufen • Dienstag, 09.02. 00:03
Was steht denn in dem Stundungsbescheid? ot • Regina 25 • Dienstag, 09.02. 00:12
Es ärgert zwar, doch ist das nicht unerheblich ... • Scheiterhaufen • Dienstag, 09.02. 00:32
Das wäre schon wichtig, denn • Regina 25 • Dienstag, 09.02. 01:23
Nee das glaube ich nun überhaupt nicht ... • Scheiterhaufen • Mittwoch, 10.02. 19:13