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| Datum: | Montag, 08.02. 23:04 |
|---|---|
| Autor: | tunichtgut |
| Betreff: | Unterhalt, Düsseldorfer Tabelle, Mietanteil |
| Text: | was ist im Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle enthalten? Gibt es so etwas analoges wie die "EVS". Insbesondere auch die Betrachtung mit dem Kindergeld, da wie hier schon mal gelesen, Kindergeldberechtigter eigentlich der ist, der Unterhalt zahlt. Müßte also bei Kindern, die durch Unterhalt aus der BG gelangen übersteigendes Kindergeld dann nicht vorrangig wieder dem Unterhaltsschuldner rückübertragen werden, weil er ansonsten damit die Mutter unterstützen müßte? Würde der Unterhaltsschuldner das Kindergelf für sich beanspruchen und den geleisteten Unterhalt um das Kindergeld aufstocken (müßte er das überhaupt?) wäre eine Übertragung durch die ARGE an die Mutter unmöglich. Wie hoch ist der Mietanteil der in dem Unterhalt nach besagter Tabelle enthalten ist. Die Frage ist in soweit interessant, da Kinder nach SGB zwar ohne vertragliche Verpflichtungen einen angeblichen Mietbedarf haben (incl. eigenem Wohngeldanspruch). Wie ist die Anzahl der im Haushalt des unterhaltspflichtigen Kindes lebenden Personen im Unterhalt berücksichtigt? Zur Verdeutlichung: Mama hat 1 Kind und bekommt Unterhalt hierfür. Im SGB muß nun das Kind mit dem Unterhatt für hälftige Wohnkosten aufkommen. Mama hat 4 Kinder (von 4 Vätern) und bekommt 4 * Unterhalt hierfür. Im SGB muß nun jedes Kind mit dem Unterhatt nur für ein fünftel der Wohnkosten aufkommen und hätte entsprechend mehr Geld für sich zur Verfügung. Verstößt diese Ungleichbehandlung bei dem gesetzlich zugestandenen Kindesbedarf gegen geltendes Recht oder sind keine KDU darin enthalten. Wenn das Kind im Unterhalt keine KDU erhält, müßte ja das betreunde Elternteil irgendwie in die Lage versetzt werden, diesen fehlenden Wohnraum finanzieren zu können. |
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