Einschätzung BVerfG - Termin und Umgang damit

Datum:Mittwoch, 21.10.2009 19:53
Autor: Harald ThomeTacheles e.V.
Homepage:www.harald-thome.de
Betreff:Einschätzung BVerfG - Termin und Umgang damit
Text:Hallo miteinander,

ich möchte mal kurz eine Position zu dem gestrigen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - Termin abgeben. Zunächst von dem was ich an Berichten gelesen habe scheint das Gericht sich mit der ganzen Sache fundiert auseinandergesetzt zu haben und Thomas hat es ihnen auch noch sehr anschaulich erklärt.

Wie auf dem Termin ersichtlich wurde, geht es dem BVerfG nicht nur um die Kinderregelleistungen, sondern genauso um die Regelleistungen der Erwachsenen. Das wird aus der Einleitung von Herrn Papier ziemlich deutlich, somit prüft das BVerfG die Vorlagebeschlüsse über Menschenwürde und Sozialstaatsgebot (Art 1 + 20 GG) und nicht über das Willkürverbot nach Art. 3 GG.

Eins ist damit jetzt schon einmal klar, das Bürgergeldkonzept der FDP mit 622 EUR zur Existenzsicherung (incl. Miete, Heizung, Hausrat, Bekleidung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung) gehört damit auf den Müllhaufen der Geschichte.

Denn das BVerfG stellt eindeutig klar, ein Leben in Würde und soziokulturelle Teilhabe ist erforderlich und der Maßstab an dem Hartz IV zu messen ist und nicht Existenzsicherung light, bzw. auf unterstem Niveau.

Damit sticht das BVerfG in ein Wespennest, den es tritt damit den Konzepten der neoliberale Vertreter wie Bertelsmannstiftung oder der Initiative Soziale Marktwirtschaft (INSM), die durch gezieltes "Aushungern" bzw. Unterfinanzieren Hartz – IV- Bezieher in den Niedriglohn treiben wollen, entgegen.

Vorläufige Einschätzung zur rechtlichen Lage:

• Es gab am 20. Okt. eine mündlicher Erörterung und keine Urteilsverkündung. Der Ausschluss eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X über § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II i.V. m. § 330 Abs. 1 SGB III gilt somit nicht ab dem 20. Okt., wie wir zunächst auf der Tachelesseite eingeschätzt haben (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx), sondern erst ab Urteilsverkündung, somit voraussichtlich Januar 2010. Das bedeutet, es ist weiterhin bis zur Urteilsverkündung möglich Überprüfungsanträge zu stellen.

• Weiterhin scheint es nun wahrscheinlicher, daß das BVerfG feststellt, dass die Regelleistungen auch für die Vergangenheit verfassungswidrig waren. Aus diesem Grund würden wir nun auch empfehlen, einen Überprüfungsantrag vor voraussichtlich Januar 2010 zu stellen.

• Vom Tacheles aus werden wir solche nun erarbeiten, das heißt wir werden aktualisierte Überprüfungsanträge, Widersprüche gegen laufende Bescheide und Widersprüche gegen abgelehnte Überprüfungsanträge erstellen und wohl oder übel auch einige Verfahrenstips entwickeln.

Dazu aber gleich, das zu erarbeiten, zu prüfen und zu diskutieren wird ein paar Tage dauern, vor Monatsende wird daraus voraussichtlich nichts. Daher bitte ich auch um etwas Geduld, aber es wird kommen.
Das mal auf die Kürze dazu.

Viele Grüße

Harald

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Brief Einschätzung BVerfG - Termin und Umgang damit • Harald Thome – Tacheles e.V. • Mittwoch, 21.10.2009 19:53

Können dann auch SGBXII- Bezieher Überprüfungsanträge • Irmchen • Mittwoch, 21.10.2009 21:58

PS. Hatte Haralds Statement noch nicht gelesen. Dort steht doch eigentlich alles • pav • Mittwoch, 21.10.2009 22:27

@pav und @Manfred Schmidt • Irmchen • Donnerstag, 22.10.2009 10:38

Re: Überprüfungsanträge für SGB XII Bezieher • Manfred Schmidt • Mittwoch, 21.10.2009 22:22

Ja • pav • Mittwoch, 21.10.2009 22:20

Danke Harald und Tacheles! • Garfield • Mittwoch, 21.10.2009 21:50

Danke für die Arbeit und die ausführliche Stellungnahme, die Zeit • tunichtgut • Mittwoch, 21.10.2009 21:38

Toller Beitrag + eine Nachfrage • Blotha • Mittwoch, 21.10.2009 21:13

Re: ein Abwasch • mulle228 • Mittwoch, 21.10.2009 22:48

Dem Antrag wird entsprochen. Bewilligt wird eine Woche Geduld. owt. • PatrickP • Mittwoch, 21.10.2009 21:13