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| Datum: | Samstag, 15.08.2009 07:38 |
|---|---|
| Autor: | Markus |
| Betreff: | Ratenzahlung an ARGE BRÜHL / NRW für Mietkaution |
| Text: | Ich habe eine Kaution von 700 Euro hinterlegt und bezahle dafür seit 01.05.2007 monatliche Raten in Höhe von 20 Euro von meinem Lebensunterhalt an die ARGE Brühl zurück. Ich bin selbstverständlich damals in meiner Zwangslage genötigt worden. Entweder Ratenvereinbarung oder keine Kaution! Habe nun hier beim Lesen feststellen müssen, dass ich von der Mitarbeiterin der ARGE zudem über die tatsächliche Rechtslage vorsätzlich getäuscht wurde! Kann ich da jetzt noch etwas daran ändern, soll heißen, ob ich die bis jetzt widerrechtlich abgezogenen 560 Euro für die zurückliegenden 28 Monate von der ARGE zurückfordern kann und wenn ja, wie kann ich vorgehen? (Feststellungsklage?) Die Originalvereinbarung kann hier eingesehen werden: http://img20.imageshack.us/img20/8826/darlehen.jpg |
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Ratenzahlung an ARGE BRÜHL / NRW für Mietkaution • Markus • Samstag, 15.08.2009 07:38
WELCHES BSG-Urteil?? • Markus • Samstag, 15.08.2009 14:07
Probier es mal mit folgenden Urteilen... • Manuel • Samstag, 15.08.2009 16:44
Re: Ratenzahlung an ARGE BRÜHL / NRW für Mietkaution • JRS • Samstag, 15.08.2009 10:21
Re: Ratenzahlung an ARGE BRÜHL / NRW für Mietkaution • Poopsie • Samstag, 15.08.2009 10:18
Erstmal vielen Dank für die bisherigen Infos • Markus • Samstag, 15.08.2009 11:39
das geht mit einem überprüfungsantrag... • kaschade • Samstag, 15.08.2009 20:54
Danke! • Markus • Sonntag, 16.08.2009 17:10
Kautionen sind Kosten der Unterkunft - stell einen Überprüfungsantrag • Schwabbelbacke • Samstag, 15.08.2009 09:53
oder hier • Linker • Samstag, 15.08.2009 09:27
Beratungsstelle aufsuchen • Linker • Samstag, 15.08.2009 09:26