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Verblüffte Gesichter konnte sehen, wer am Freitagnachmittag, den 9.
November 2001 die Berufungsverhandlung vor dem 2ten Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Stuttgart besuchte.
Richter Dr. Lütje, sagte, dass für
ihn die Belange von hilfesuchenden Sozialhilfeempfängern und
Asylbewerbern im Vordergrund stünden und gestand der Caritas
eine noch weiter reichende Befugnis zur Rechtsberatung zu, als
das Landgericht in seinem Urteil vom 21.06.2001.
Nach Auffassung des Senats ist der
Caritasverband als „verlängerter Arm der katholischen
Kirche“ befugt, rechtsberatend tätig zu werden. Diese
Befugnis bezog der vorsitzende Richter auch auf das Formulieren
von Klagen im Bereich des BSHG und verwandter
Rechtsgebiete.
Nach diesen Ausführungen mussten sich
alle Beteiligten und die nicht wenigen Zuhörer erst einmal
von ihrer Überraschung erholen.
Der Anwalt der Anwaltskammer, Walter Stiller,
war daraufhin nur zu einer anfänglich etwas konfusen
Stellungnahme fähig, in der es ihm sehr wichtig war, zum
Ausdruck zu bringen, dass man mit der Auffassung des Richters
nicht übereinstimme. Des weiteren stellte er die Kompetenz
des Dr. Hammel erst in Frage und betonte später doch, dass
man ihn ja als kompetent ansehen würde und nichts gegen ihn
persönlich hätte. Immer wieder berief er sich lediglich
auf die Konsensvereinbarung zwischen den Wohlfahrtsverbänden
und dem Bundesjustizministerium vom 24.02.1969. Zwar hatte die
Anwaltskammer diese zuvor immer wieder in Frage gestellt, nun
erwies sie sich aber plötzlich als ihr letzter
Rettungsanker. Dann wiederholte er sich noch ein paar Mal,
fügte aber nichts Neues mehr hinzu.
Der Vertreter der Caritas, Dr. Löffler
warf der Anwaltskammer daraufhin vor, „mit der Keule des
Rechtsberatungsgesetzes“ auf
Dr. Hammel einzuschlagen.
Die Anwalts-kammer sah ihre Felle davonschwimmen und läutete
den Rückzug ein.
Vergessen waren alle vorangegangenen
Anschuldigungen, zumal man ja gar kein so großes
öffentliches Aufhebens von der Sache habe machen wollen,
sondern den Sachverhalt „nur“ einmal gerichtlich
prüfen lassen wollte.
Da aber der Ausgang dieser
Überprüfung für sie sehr ungünstig zu werden
drohte, wollte man es nun doch nicht mehr so genau wissen.
Der im Gerichtssaal anwesende Vorsitzende der
Stuttgarter Anwaltskammer kam einem vernichtenden Gerichtsurteil
zuvor, indem er fix die Berufung zurück zog.
Da die Caritas nach dem für sie recht
positiven Entscheidungstenor des Landgerichts keine Berufung
eingelegt hatte, endete die Sitzung leider nicht mit einem noch
günstigeren Urteil. Stattdessen gab es ein gegenseitigen
Bekundungen von Sympathie und Gesprächsbereitschaft und eine
lebhafte Debatte um die Höhe des Streitwertes und damit um
die Höhe der Kosten des Verfahrens, welche die Anwaltskammer
zu tragen hat.
Eine Zusammenfassung der Begründung
des Vorsitzenden Richters wird demnächst auf diesen Seiten
zu sehen sein.
Das OLG Stuttgart hat freundlicherweise eine
sehr umfassende Pressemitteilung
zum Verfahren geschrieben, die wir jetzt
nachfolgend veröffentlichen.
Regine Blazevic
Presseerklärung des OLG Stuttgart
Kommentar zum Urteil
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