OBDACHLOSE, SOZIALHILFEEMPFÄNGER UND ASYLBEWERBER KÜNFTIG VOGELFREI - WIE ANWALTSVERBÄNDE VERSUCHEN, RECHTLICHEN SCHUTZ GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ZU BESEITIGEN
von Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin
Nachdem der Augsburger Anwaltsverein im Wege der Unerlassungsklage einen Caritas-Flüchtlingsberater seine Tätigkeit wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz untersagen lassen wollte - als Verstoß wurde dort der schlichte 'Antrag auf eine Duldung' sowie die Hilfe beim Ausfüllen eines polizeilichen Anhörungsbogen wegen einer Residenzpflichtverletzung gewertet, der Flüchtlingsberater wurde vom Landgericht verurteilt, vom OLG wurde die Klage inzwischen jedoch abgewiesen - geht nun die Stuttgarter Anwaltskammer noch einen Schritt weiter:
Anscheinend mit Hilfe einer Analyse von Schriftsätzen aus Verwaltungsgerichtsverfahren verdächtigt die Stuttgarter Anwaltskammer nun einen bundesweit renommierten Sozialrechtler sowie dem Caritasverband der unerlaubten Rechtsberatung für Obdachlose, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber. Unter datenschutzrechtlich fragwürdigen Umständen war den Anwaltsverbänden entsprechendes Material von der Stadt Augsburg bzw. von Stuttgarter Verwaltungsrichtern übermittelt worden.
Angeblich stünden Anwälte zur Verfügung, um Obdachlosen, Sozialhilfeempfängern und Asylbewerbern rechtlichen Beistand zu gewähren, angeblich würde die Caritas den Anwälten das Geschäft verderben, so die Argumentation der Anwaltsverbände. Tatsache ist, dass in der Praxis kein Anwalt bereit ist, derartige Verfahren - wenn überhaupt - ohne Vorschüsse des Mandanten in Höhe von mehreren 100 DM zu betreiben - Geld, dass die genannten Personenkreise typischerweise eben gerade wegen ihrer Hilfebedürftigkeit nicht haben.
Bundesweit teilen Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen, Sozialhilfe- und Obdachloseninitiativen die Erfahrung: Anwälte, die bereit sind mittellose Betroffene in Sozialhilfe- oder Asylangelegenheiten zu vertreten, sind kaum, meistenfalls aber überhaupt nicht zu finden. Wenn Anwälte dennoch ganz vereinzelt solche Mandate übernehmen, dann aus humanitärer Hilfsbereitschaft, denn von einem Honorar von im Ergebnis vielleicht 30 Pfennige die Stunde kann keine Anwaltskanzlei auf Dauer existieren.
Da aber rechtlicher Schutz - nicht nur Widersprüche, sondern auch einstweilige Anordnungen und Klagen - aufgrund der Praxis der Sozialämter vielfach schon für einfachste existenzielle Sozialhilfeleistungen - etwa den Erhalt eines Krankenscheines oder eines Platzes in einer Obdachlosenunterkunft - erforderlich ist, sind die Betroffenen bei der Formulierung ihrer Widersprüche und gerichtlichen Rechtschutzanträge auf Hilfe angewiesen. Weder durch Rechtsantragsstellen noch über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe werden in der Praxis die zum Erhalt effektiven rechtlichen Schutzes erforderlichen Hilfen geleistet.
Jeder - egal ob Sozialarbeiter oder hochqualifizierter Jurist(1) - der solche Hilfen leistet ohne eine Anwaltszulassung zu besitzen, läuft aber Gefahr, mit Hilfe eines Nazigesetzes und nun auch von Anwaltsverbänden kriminalisiert zu werden.
Wenn sich Anwaltsvereine und -kammern mit dieser Kampagne durchsetzen, sind Obdachlose, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber bald rechtlich vogelfrei und jeder Form von Behördenwillkür schutzlos ausgeliefert. Und die Behörden werden zur rechtswidrigen Sozialhilfeverweigerung geradezu ermutigt - denn wo kein Kläger, da kein Richter.
Es ist Zeit, dass Anwälte sich von solch schäbigen Initiativen ihrer Verbände öffentlich distanzieren,
und es ist Zeit, dass dieses überflüssige Gesetz endlich ersatzlos abgeschafft wird!
Ansätze einer selbstkritischen Debatte in der Anwälteschaft sind festzustellen - so etwa das Positionspapier des Republikanischen Anwaltsvereins zum "Rechtsberatungsmonopol", oder der Beitrag des renommierten Anwalts Dr. Kleine-Cosack in der NJW 22/2000 (2). Allerdings scheint es sich hierbei bislang um Minderheitenpositionen zu handeln.
Dringend notwendig wären vor allem gesetzgeberische Aktivitäten, um der Kriminalisierung der Sozialhilfe-, Obdachlosen- und Asylberatung ein Ende zu bereiten. Allerdings haben wir von diesbezüglichen Rot-Grünen Initiativen bisher noch nichts gehört...
Anmerkungen:
(1) so wird z.B. versucht, mit Hilfe des Rechtsberatungsgesetzes dem Richter a.D. am OLG Braunschweig Helmut Kramer, der Kriegsdienstverweigerer und Naziopfer unterstützt hat, die Hilfe für die Betroffenen zu untersagen, in dieser Sache ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, vgl. dazu http://www.proasyl.de/texte/mappe/2000/39.htm und http://www.dfg-vk.de/4_3/2000_2_a.htm
(2) Kleine-Cosack, M. Vom Rechtsberatungsmonopol zum freien Wettbewerb - Erosion des Rechtsberatungsgesetzes, in Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2000, Seite 1593; Republikanischer Anwaltsverein, Das "Rechtsberatungsmonopol" der deutschen RechtsanwältInnen, online unter http://www.rav.de/monopol.htm
|