Zusammenfassung der Fachtagung unter dem Thema: „Keiner soll unter die Räder kommen” am 22. März 2007 in Herzogenrath

Mehr als 150 Fachleute von ARGEn, Arbeitsloseninitiativen, Kirche und Gewerkschaft trafen sich in Herzogenrath um die Zukunft der Arbeitsmarktpolitik in NRW zu erörtern.

Zu Beginn der Tagung eröffnete Minister Laumann den Teilnehmern, dass es künftig weniger Fördermittel für die Arbeitsmarktprojekte geben würde. Bezogen auf die Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen vertrat Minister Laumann die Auffassung, diese könnten von den ARGEN und Kommunen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches II (SGB II) weitergefördert werden. Den tragfähigen, rechtlich belastbaren Nachweis für diese Behauptung blieb der Minister jedoch schuldig. In eineinhalb Jahren will Laumann keine Arbeitslosenzentren und Beratungszentren für Langzeitarbeitslose mehr fördern. Die Frist lasse fairen Raum, so der Minister, vor Ort Lösungen zu suchen.

Die Förderung der über 70 Arbeitslosenzentren und ca. 65 Beratungsstellen in NRW mit einer jährlichen Fördersumme aus dem ESF und des Landes NRW von rund 4,6 Millionen Euro will der Minister Ende September 2008 auslaufen lassen. Eine weitere Förderung der ca. 70 Arbeitslosenzentren und ca. 65 Beratungsstellen in NRW in der nächsten Förderphase des ESF von 2008 bis 2013 schloss der Minister aus.

Seine Kernbegründungen für das beabsichtigte Herunterfahren der arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten bzw. Schwerpunktsetzungen in NRW lauten:

  1. Weniger EU-Mittel wegen EU-Erweiterung und wegen höheren Bundesanteils
  2. Verschiebung von Förderschwerpunkten weg von Zielgruppen hin zu arbeitsmarktnaher Förderung (Kombilohn, betriebliche Beratung, Bildungsgutschein für in Arbeit stehende) und zu beruflicher Erstausbildung
  3. Innerhalb des Förderschwerpunktes Zielgruppen keine Gießkannenförderung, sondern Konzentration auf drei Zielgruppen: Migranten, Wiedereinsteigerinnen, Behinderte.

Das bisherige ESF kofinanzierte NRW Programm Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen sei so Minister Laumann durch das SGB II, die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose abgedeckt. Von daher sei unsere Förderung in die Verantwortung der ARGEN/bzw. Optionskommunen zu übertragen. Der Minister sagte, er wolle sich dafür einsetzen.

In den Arbeitsgruppen unter Beteiligung von Fachleuten von ARGEn, Arbeitsloseninitiativen, Kirche und Gewerkschaft wurde klar, dass es keine tragfähige, rechtlich belastbare Verpflichtung für die ARGEN und Kommunen gibt, zukünftig in auslaufende Förderung des Landes NRW für die Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches II (SGB II) einzutreten.

Umgekehrt stellt sich die Frage, ob die vom Minister präferierten Zielgruppen (Wiedereinsteigerinnen, Behinderte, Jugendliche usw) nicht auch aus anderen Gesetzesbereichen SGB III, SGB IX, SGB VIII und SGB II zu fördern sind.

Karl Sasserath
Beratungsstelle Mönchengladbach

Arnold Vosskamp
Beratungsstelle Münster