Das DIHK Arbeitspapier gibt die Forderungen der Arbeitgeber an die Politik sehr gut wieder. Es zeigt ebenfalls die Heuchelei der Arbeitgeber auf: es geht den Arbeitgebervertretern natürlich nicht um die Verbesserung der Chancen Erwerbsloser, sondern um die Durchsetzung eines Niedriglohnsektors auf den Rücken der Erwerbslosen damit die Arbeitgeber durch die Erwerbslosen noch mehr Profit machen können. Das Papier eignet sich ebenfalls dazu die Forderungen der Gegenseite aufzuzeigen, aber auch die Veränderungen am Arbeitsmarkt und Verschärfungen gegen Erwerbslose (Erste SGB II – Änderungsgesetz / SGB II – Optimierungsgesetz) zu verstehen.
Widerstand ist nötig und wird immer nötiger!
Tacheles – Online Redaktion
Harald Thomé
Für einen besseren Einstieg Arbeitsloser
DIHK-Arbeitspapier
In Kürze
Der hohen Arbeitslosigkeit gering Qualifizierter ist aus DIHK-Sicht mit Konzepten, die
in erster Linie auf finanzielle Anreize für die Betroffenen setzen, wie zum Beispiel
Kombilohnmodelle, Lohnsubventionen oder großzügige Hinzuverdienstregelungen,
nicht beizukommen. Denn eine breite Subventionierung geringfügig entlohnter Tätigkeiten
auf ein Niveau deutlich über Arbeitslosengeld II (Alg II) ist fiskalisch kaum zu
schultern. Nach Auffassung des DIHK ist vielmehr ein Perspektivwechsel erforderlich.
Die zentralen Elemente des DIHK-Vorschlags sind:
- Erst Arbeit, dann Transfer! Es muss selbstverständlich und „zumutbar” werden,
Jobs zu Stundenlöhnen von zum Beispiel 3 oder 4 Euro anzunehmen. Das
auf diese Weise erwirtschaftete Einkommen würde dann auf den individuellen
Hilfesatz (Alg II) aufgestockt. Diese Jobs existieren teilweise bereits heute, allerdings
häufig in der Schattenwirtschaft, so dass sie den Sozialstaat nicht ent-,
sondern belasten. Es ist zunächst zu fragen, wie viel der Einzelne durch Erwerbstätigkeit
zu seinem Lebensunterhalt selbst beisteuern kann. Der Anspruch
auf ergänzende Transferzahlungen sollte erst im zweiten Schritt — quasi „nachrangig”
— geprüft werden.
- Zumutbarkeit ernst nehmen: Jeder Erwerbsfähige muss in die Pflicht genommen
werden, die Belastung der Steuerzahlergemeinschaft so gering wie
möglich zu halten — auch durch die Annahme niedrig entlohnter Tätigkeiten. Die
sofortige Sanktionierung einer fehlenden Mitwirkung des Hilfebedürftigen, die
das geltende Recht nur für jüngere Alg-II-Empfänger unter 25 Jahren vorsieht,
sollte demnach auf alle Leistungsbezieher ausgeweitet werden. Wichtig ist dabei,
dass derartige Sanktionsmechanismen nicht nur auf dem Papier bestehen,
sondern in der Praxis zur Anwendung kommen.
- Arbeitsgelegenheiten nur zweitbeste Lösung: Beschäftigung in der Privatwirtschaft
muss immer Vorrang haben. Nur wenn sich nicht in ausreichendem
Umfang Beschäftigungsangebote in der Privatwirtschaft finden, dürfen Transferempfänger
in die Pflicht genommen werden, als Gegenleistung für die Unterstützung
eine Tätigkeit zum Beispiel bei einer Kommune zu verrichten. Die
schon heute vorgesehenen Arbeitsgelegenheiten („1-Euro-Jobs”) sind dazu
zwar prinzipiell geeignet. Sie sollten jedoch vorrangig als „Testjobs” zur Anwendung
kommen, um die individuelle Arbeitsbereitschaft der Leistungsbezieher zu
überprüfen.
- Befristete Zuschläge streichen: Alg-II-Empfängern, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld
gerade ausgelaufen ist, werden derzeit bis zu zwei Jahren lang
Zuschläge gezahlt. Diese Zuschläge sollten in jedem Fall gestrichen werden.
Denn sie mindern die Anreize, eine gering entlohnte Tätigkeit aufzunehmen,
und führen zu zusätzlichen Lasten für die Steuerzahler.
- Einstieg in Beschäftigung erleichtern: Es sollte den Unternehmen ermöglicht
werden, zumindest mit vormals Arbeitslosen bis zu vier Jahre lang ohne Probleme
befristete Beschäftigungsverhältnisse einzugehen. Mit Blick insbesondere
auf langjährig Arbeitslose plädiert der DIHK außerdem für die Möglichkeit bis zu
sechsmonatiger, unbezahlter betrieblicher Praktika (ohne Arbeitsvertrag). In
diesem Zeitraum erhielte der Arbeitslose weiterhin Alg II. Das Unternehmen
würde während der Laufzeit des Praktikums lediglich Fahrt- und andere praktikumsbedingte
Kosten zahlen. Diese „Schnupperphasen” können dazu beitragen,
gerade Langzeitarbeitslose wieder in die Betriebe zu bringen.
- Rahmenbedingungen verbessern: Durch eine Rückführung der hohen Lohnzusatzkostenbelastung,
eine stärkere Einbeziehung der gewerblichen Zeitarbeit
sowie mehr Investitionen in Bildung müssen ergänzend weitere Weichen für einen
besseren Einstieg Arbeitsloser gestellt werden.
I. Ausgangslage
Deutschland ist schon seit langem von einem „gespaltenen Arbeitsmarkt” geprägt:
Rund 39 Millionen Erwerbstätigen stehen derzeit 4,6 Millionen registrierte Arbeitslose
gegenüber, die zumindest vorübergehend vom aktiven Erwerbsleben unfreiwillig
ausgeschlossen sind. Die Hauptursachen unserer desolaten Beschäftigungslage —
neben den konjunkturellen Gründen — sind bekannt: Die hohen Arbeitskosten in
Deutschland, den zu rigiden Kündigungsschutz sowie das inflexible Arbeits- und Tarifrecht
geben die Unternehmen als Hauptursache dafür an, nicht mehr Personal
einzustellen.1
Diese strukturellen Probleme des Arbeitsmarktes müsste die Politik endlich
umfassend angehen, um die deutsche Beschäftigungsmisere in den Griff zu bekommen.
Trotz einiger richtiger Reformschritte ist hier aus Sicht des DIHK insgesamt
noch nicht genug geschehen.
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen und institutionellen „Spielregeln” des
Arbeitmarktes haben es insbesondere gering Qualifizierte schwer, auf dem Arbeitsmarkt
Fuß zu fassen: Bundesweit ist zurzeit weit mehr als ein Drittel aller Arbeitslosen
ohne abgeschlossene Berufsausbildung — im Westen sogar über 45 Prozent. Die
Arbeitslosenquote gering Qualifizierter liegt in Ostdeutschland bei 50 Prozent. Ein
Ziel muss daher sein, in Deutschland endlich Strukturen zu schaffen, die vor allem
diesen Personen wieder Chancen auf einen Einstieg in den Arbeitsmarkt eröffnen.
Mindestsicherung aus Steuermitteln
Wer hierzulande — beispielsweise aufgrund der unzureichend differenzierten Lohnstruktur
— nicht am Arbeitsmarkt Fuß fassen und kein Erwerbseinkommen erzielen
kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg
II). Diese Mindestsicherung wird aus allgemeinen Steuermitteln finanziert, die die
Solidargemeinschaft aufbringt. Einen Leistungsanspruch haben diejenigen, die aus
eigener Erwerbstätigkeit oder anderen Einkommensquellen nichts oder nicht genügend
erwirtschaften, um ihre existenzielle Grundsicherung eigenverantwortlich zu
gewährleisten. Anders als Sozialhilfeempfänger zeichnen sich die — in der Regel
langzeitarbeitslosen — Bezieher von Alg II durchgehend dadurch aus, dass sie erwerbsfähig
sind, das heißt mindestens drei Stunden am Tag erwerbstätig sein können.
Die Bezeichnung „Arbeitslosengeld II” ist allerdings unglücklich gewählt und irreführend.
Denn sie erweckt den falschen Eindruck, dass es sich hier — in Analogie zum
Arbeitslosengeld — um eine Versicherungsleistung handelt, auf die Arbeitslose aufgrund
von Beitragszahlungen einen Anspruch haben. Dabei handelt es sich beim Alg
II um eine Leistungsart, die aufgrund ihrer Finanzierung aus Steuermitteln und dem
Kriterium der individuellen Bedürftigkeit als Anspruchvoraussetzung eher der Sozialhilfe
und weniger dem Arbeitslosengeld gleicht.
Alg-II-Empfänger haben derzeit verschiedene Möglichkeiten, durch eine ergänzende
produktive Tätigkeit ihr verfügbares Einkommen zu vergrößern: So kann der Transferempfänger
beispielsweise im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitsgelegenheit
(„1-Euro-Job”) tätig werden und dafür zusätzlich zum Alg II eine so genannte Mehraufwandsentschädigung
von ein bis zwei Euro pro Stunde erhalten. Möglich ist auch,
dass ein Alg-II-Bezieher ergänzend eine reguläre Beschäftigung antritt. Die Anrechnung
des zusätzlichen Erwerbseinkommens auf das Alg II erfolgt dabei nach gesetzlich
festgelegten Hinzuverdienstregeln.
Die Debatte kreist häufig um eine Modifikation dieser Freibetrags- und Hinzuverdienstregelungen.
Diese müssten — so die damit verbundene Vorstellung — großzügiger
als bisher ausgestaltet werden. Denn anderenfalls bestehe kein ausreichender
Anreiz, ergänzend zum Transferbezug eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen. In
diesem Lichte ist auch die aktuelle Diskussion um die Einführung eines neuen Kombilohnes
zu interpretieren, durch den niedrig entlohnte Tätigkeiten — womöglich auf
ein Niveau deutlich oberhalb des individuellen Alg-II-Bedarfssatzes — aufgestockt
werden sollen.
Arbeitslosengeld II als individueller Anspruchslohn
Diesen Überlegungen liegt zumindest implizit die Philosophie zugrunde, dass das Alg
II ein gesellschaftliches Mindesteinkommen darstellt, welches grundsätzlich jedem
Hilfebedürftigen zusteht. Demnach ist es für den einzelnen Transferempfänger nicht
zumutbar, ohne zusätzlich finanzielle Anreize — und damit als bloße Gegenleistung
für die staatliche Unterstützung — produktiv tätig zu werden. Konsequenterweise führt
der Weg zu mehr Beschäftigung in dieser Argumentationslinie vor allem über verstärkte
monetäre Anreize für langzeitarbeitslose Transferempfänger.
Die Crux dabei ist offensichtlich: Das Alg II fixiert einen — individuell unterschiedlichen —
Anspruchslohn, der die Aufnahme einer niedrig entlohnten Tätigkeit vergleichsweise
unattraktiv macht. Populär zusammengefasst findet sich diese Perspektive unter
der Überschrift „Wir wollen Arbeitsplätze, von denen man leben kann”. Vor allem für
gering qualifizierte Arbeitslose verschließt sich dadurch jedoch die Türe in den Arbeitsmarkt.
Denn in Relation zum Alg II — und insbesondere zu den relativ hohen Gesamtregelleistungen,
die zum Beispiel Bedarfsgemeinschaften mit Kindern zustehen — ist das am Markt erzielbare
Arbeitseinkommen häufig zu gering, als dass hier ausreichende
finanzielle Anreize zur Beschäftigungsaufnahme bestünden.
Beschäftigungsgelegenheiten, die Transferempfänger aufgrund fehlender Anreize
nicht annehmen, werden aber letztlich von Betrieben und Privathaushalten auch
nicht mehr bereitgestellt. Eine großzügigere Subventionierung des Hinzuverdienst
durch entsprechende Freibetragsregelungen würde indes den Kreis der Alg-II-
Anspruchsberechtigten vergrößern und ist — sofern die Alg-II-Regelsätze der Höhe
nach unverändert bleiben und nicht abgesenkt werden — fiskalisch kaum zu schultern.
Vor diesem Hintergrund sind derartige Vorschläge zur Verbesserung der Beschäftigungschancen
gering Qualifizierter insgesamt nicht geeignet.
Ein alternativer Weg zu mehr Beschäftigung im Niedriglohnbereich besteht darin, die
Hinzuverdienstmöglichkeiten der Transferempfänger zu vergrößern und gleichzeitig
die Alg-II-Sätze zu reduzieren. Langzeitarbeitslose, die nicht bereit sind, ergänzend
eine reguläre Beschäftigung oder eine Arbeitsgelegenheit aufzunehmen, würden im
Vergleich zu heute einen Einkommensverlust erleiden. Die Vorteile dieses Konzepts
sind offensichtlich: Durch die gleichzeitige Senkung des Alg-II-Regelsatzes kommt es
im Zuge der großzügigeren Freibetragsregelungen nicht notwendigerweise zu höheren
fiskalischen Lasten. Gleichzeitig verbessern sich die individuellen Anreize, eine —
auch niedrig entlohnte — Beschäftigung aufzunehmen. Doch birgt das Konzept aus
DIHK-Sicht auch Risiken: Denn um politisch unerwünschte soziale Härten aufgrund
der abgesenkten Regelsätze zu vermeiden, müsste prinzipiell jedem Leistungsempfänger ein Hinzuverdienstangebot unterbreitet werden. Sofern sich jedoch nicht in ausreichender Anzahl Jobs in der Wirtschaft finden, wären kurzfristig eine Vielzahl
neuer Arbeitsgelegenheiten zu schaffen — mit den bekannten Problemen der organisatorischen
Bereitstellung solcher Plätze einerseits und der drohenden Wettbewerbsverzerrungen
zulasten der Unternehmen andererseits.
Insgesamt werfen sowohl das zuletzt skizzierte Konzept als auch der fiskalisch teure
Weg, allein die Hinzuverdienstmöglichkeiten zu verbessern und die Alg-II-Sätze unverändert
zu belassen, eine Reihe von Fragen auf. Der DIHK plädiert daher für eine
dritte Alternative, um einen besseren Einstieg gering qualifizierter Arbeitsloser zu erreichen:
Die Höhe des Alg-II-Anspruchs bleibt dabei im Wesentlichen unangetastet.
Gleichzeitig müssen Arbeitslose, die nicht dazu bereit sind, zu ihrem Einkommen einen
möglichst hohen eigenen Beitrag zu leisten, mit Leistungskürzungen rechnen.
I. DIHK-Vorschlag: „Einstieg statt Ausschluss”
Der DIHK macht zur Überwindung des gespaltenen deutschen Arbeitsmarktes einen
Reformvorschlag, der das Ziel „Einstieg statt Ausschluss” vor Augen hat:
- Perspektivwechsel wagen: Erst Arbeit, dann Transfer! Um die Beschäftigungschancen
gerade gering Qualifizierter zu verbessern, ist aus
Sicht des DIHK ein umfassender Perspektivwechsel dringend erforderlich.
Dabei gilt es vor allem, die Frage nach der individuellen Zumutbarkeit
ernst zu nehmen und sie im Lichte des „Musketierprinzips” („Einer
für alle, alle für einen!”) zu beantworten. Ein zentrales Element dieses
Perspektivwechsels ist die Neuformulierung der Einstiegsfrage: Wie viel
kann der Einzelne durch Erwerbstätigkeit zu seinem Lebensunterhalt
selbst beisteuern? Erst in einem zweiten Schritt — und damit quasi
„nachrangig” — ist dann zu prüfen, welche ergänzenden Transfers aus
sozialpolitischen Gründen sinnvoll sind. Damit würde sich die politische
Diskussion von der bisherigen —und aus DIHK-Sicht verfehlten —
Sichtweise lösen, nach der der individuelle Alg-II-Anspruch quasi ein
garantiertes Basiseinkommen des Einzelnen und ein Hinzuverdienst eine zusätzliche Einkommenskomponente zu dieser sicheren Grundversorgung
darstellt. Das Vollziehen dieses Perspektivwechsels stellt nicht
nur an dieser Stelle eine große Herausforderung dar. Generell sollte
sich auch in anderen gesellschaftspolitischen Bereichen die Einsicht
durchsetzen, dass Reformen und Veränderungen zunächst bei jedem
Einzelnen — und nicht nur bei „den Anderen” — beginnen müssen. Der
DIHK-Vorschlag kann zu diesem Bewusstseinswandeln einen Beitrag
leisten.
- Eigen- vor Solidarverantwortung stellen: Jeder Bürger steht in der
Verantwortung, für sich selbst zu sorgen und die Belastungen der Gemeinschaft
so gering wie möglich zu halten. Diese Sicht ist durchaus
auch in der öffentlichen politischen Diskussion kommunizierbar. Es
muss daher selbstverständlich werden, dass Jobs zu Stundenlöhnen
von zum Beispiel 3 oder 4 Euro angenommen werden und das auf diese
Weise erwirtschaftete Einkommen dann auf den individuellen Hilfesatz
aufgestockt wird. Nicht eine Arbeit zu einem Einstiegslohn darf geringe
gesellschaftliche Anerkennung zur Folge haben, sondern die
Weigerung, sich selbst zu engagieren — hier kann man aus den skandinavischen
Erfahrungen lernen! Gleichzeitig ist es in einer sozialen
Marktwirtschaft im Gegenzug selbstverständlich, dass die Gemeinschaft
der Steuerzahler dem Einzelnen dann unter die Arme greift,
wenn er nicht in vollem Umfang sein soziokulturelles Existenzminimum
erwirtschaften kann. Das ist dann weder ehrenrührig, noch hat es den
Charakter eines „Almosens”, sondern es ist schlicht Teil des Gesellschaftsvertrags
in unserem Sozialstaat. Gleichwohl dürfte in der Übergangsphase
hin zu mehr Eigenverantwortung mit Friktionen zu rechnen
sein — beispielsweise durch Arbeitslose, die nach Annahme eines ungeliebten
Job-Angebots ihre Produktivität gezielt vermindern, um für den
Betrieb als Arbeitnehmer möglichst unattraktiv zu sein. Diese Risiken
dürfen aus Sicht des DIHK den notwendigen Paradigmenwechsel jedoch
auf keinen Fall verhindern. Sie können zudem durch eine möglichst
zielgenaue Vermittlung einerseits und effiziente Sanktionsmechanismen
andererseits klein gehalten werden.
- Zumutbarkeit ernst nehmen: Die Solidargemeinschaft garantiert jedem
Erwerbsfähigen im Falle der individuellen Bedürftigkeit eine finanzielle
Grundsicherung in Form des Alg II. Im Gegenzug dafür muss sich
die zahlende Gemeinschaft auf die hundertprozentige Solidarität des
Hilfebedürftigen verlassen können. Leistungsempfängern, die als Gegenleistung
für den Transferbezug nicht dazu bereit sind, durch eine
auch niedrig entlohnte Tätigkeit das Ausmaß ihrer eigenen Hilfebedürftigkeit
aus eigener Kraft so weit wie möglich zu verringern, sollten daher
die Zahlungen gekürzt werden — und zwar unverzüglich und damit bereits
in den Fällen, in denen ein Hilfeempfänger erstmalig nicht nachweisen
kann, dass er für die Ablehnung eines Job-Angebots oder einer
in der Eingliederungsvereinbarung festlegten Pflichten einen wichtigen
Grund hatte. Diese sofortige Sanktionierung einer fehlenden Mitwirkung
des Hilfebedürftigen, die das geltende Recht nur für jüngere Alg-II-
Empfänger unter 25 Jahren vorsieht, sollte demnach auf alle Leistungsbezieher
ausgeweitet werden. Denn Solidarität ist keine Einbahnstraße.
Wichtig ist dabei, dass derartige Sanktionsmechanismen nicht
nur auf dem Papier bestehen, sondern auch in der Praxis konsequent
zur Anwendung kommen. Erfahrungen, die einige Sozialhilfeträger in
der Vergangenheit mit der strikten Umsetzung der Zumutbarkeitskriterien
für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger gemacht haben, belegen,
dass auf diese Weise auf Seiten der öffentlichen Haushalte deutliche
Einsparpotenziale erschlossen werden können.
- Arbeit anerkennen: Nach Auffassung des DIHK muss die Aufnahme
gerade niedrig entlohnter Arbeit gesellschaftlich anerkannt werden. Vor
allem darf sich niemand mit Arbeit schlechter stellen als ein reiner
Transferempfänger — gleiche Familiensituation vorausgesetzt. Aus den
oben genannten Gründen sollte eine Erwerbstätigkeit zwar nicht mit
hohen finanziellen Anreizen gefördert werden. Ein finanzielles Zeichen
der gesellschaftlichen Anerkennung kann gleichwohl sinnvoll sein.
Deshalb sollte geprüft werden, Personen, die einen Niedriglohnjob in
der Privatwirtschaft ausüben, zusätzlich zu den ergänzenden Transfers
bis zum jeweiligen Alg-II-Anspruch auch eine bescheidene „Beschäftigungsprämie”
zukommen zu lassen — ähnlich wie die im derzeitigen System verankerte Pauschale von 100,- Euro.
- Arbeitsgelegenheiten nur zweitbeste Lösung: Keine Leistung ohne
Gegenleistung — diese Maxime kann natürlich nur gelten, wenn Arbeitslosen
ein Angebot unterbreitet wird. Dabei sollte Beschäftigung in der
Privatwirtschaft immer Vorrang haben. Nur wenn sich nicht in ausreichendem
Umfang Beschäftigungsangebote in der Privatwirtschaft finden,
dürfen Transferempfänger in die Pflicht genommen werden, als
Gegenleistung für die Unterstützung eine Tätigkeit zum Beispiel bei einer
Kommune zu verrichten. Die schon heute vorgesehenen Arbeitsgelegenheiten
(„1-Euro-Jobs”) sind dazu zwar prinzipiell geeignet. Sie
sollten jedoch vorrangig als „Testjobs” zur Anwendung kommen, um die
individuelle Arbeitsbereitschaft der Leistungsbezieher zu überprüfen.
- Arbeitsgelegenheiten reformieren: Ein Einstiegsjob in einem privaten
Unternehmen sollte immer die erste Wahl bleiben. Bei einer kommunalen,
so genannten „gemeinnützigen” Tätigkeit sollte deshalb nur ein
Ausgleich für Fahrtkosten etc. gezahlt werden. Auch müssten die an die
Träger von Arbeitsgelegenheiten gewährten Einarbeitungs- und Qualifizierungspauschalen
von bis zu 500,- Euro im Monat abgeschafft werden.
Denn der Träger profitiert ja bereits von der kostenlosen Überlassung
der Arbeitskräfte, die er seinerseits produktiv einsetzen kann. Zusätzliche
Aufwendungen sollte man daher nur in dem Maße erstatten,
in dem sie tatsächlich angefallen sind und nicht durch die Tätigkeit des
Hilfebedürftigen erwirtschaftet werden. Mit Blick auf die in diesem Zusammenhang
immer wieder erhobene Forderung nach der Gemeinnützigkeit
der zu verrichtenden Tätigkeiten ist nach Auffassung des DIHK
Vorsicht geboten: Denn hinter dem ebenso schillernden wie dehnbaren
Begriff der Gemeinnützigkeit können sich beliebige Projekte verbergen,
die trotz formaler Gemeinnützigkeit beschäftigungspolitisch schädlich
sind.
- Befristete Zuschläge streichen: Alg-II-Empfängern, deren Anspruch
auf Arbeitslosengeld gerade ausgelaufen ist, werden maximal zwei Jahre
lang zusätzlich so genannte befristete Zuschläge gewährt. Diese Zuschläge
sollten in jedem Fall gestrichen werden. Denn sie mindern die
Anreize, eine gering entlohnte Tätigkeit aufzunehmen, und führen zu
zusätzlichen Lasten für die Steuerzahler. Letzteres gilt im Übrigen auch
für die Freibeträge, bis zu deren Grenze das Vermögen des Alg-II-
Empfängers und dessen Partners anrechnungsfrei bleibt und die beim
Alg II deutlich großzügiger bemessen sind als in der Sozialhilfe.
- Einstieg in Beschäftigung erleichtern: Es muss generell alles daran
gesetzt werden, den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in ein reguläres
Beschäftigungsverhältnis zu erleichtern. Deshalb sollten Kommunen
und Arbeitsgemeinschaften vor Ort genügend Spielraum erhalten, innovative
Modelle zur Integration von Langzeitarbeitslosen auch experimentierweise
und mit überschaubaren finanziellen Risiken zur Anwendung
kommen lassen zu dürfen. Des Weiteren sollte es den Unternehmen
ermöglicht werden, zumindest mit vormals Arbeitslosen bis zu vier
Jahre lang ohne Probleme befristete Beschäftigungsverhältnisse einzugehen.
Der geplante Wegfall der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeiten
ist daher ein falscher Schritt. Mit Blick insbesondere auf langjährig
Arbeitslose plädiert der DIHK außerdem für die Möglichkeit bis zu
sechsmonatiger, unbezahlter betrieblicher Praktika (ohne Arbeitsvertrag).
In diesem Zeitraum erhielte der Arbeitslose weiterhin Alg II. Das
Unternehmen würde während der Laufzeit des Praktikums lediglich
Fahrt- und andere praktikumsbedingte Kosten zahlen. Diese „Schnupperphasen”
können dazu beitragen, gerade Langzeitarbeitslose wieder
in die Betriebe zu bringen. Gleichwohl kann und soll diese Form der Erprobungszeit
für den einzelnen Arbeitslosen natürlich keine Dauerlösung
darstellen.
- Zeitarbeit flexibilisieren: Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein geeignetes
Instrument, um Arbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Die Möglichkeiten gewerblicher Zeitarbeitsfirmen, Langzeitarbeitslosen zu
marktgerechten Entgelten eine Beschäftigungsperspektive zu bieten, sind aber
durch die Einführung des so genannten „equal treatment” zum
1. Januar 2004 stark beschnitten worden. Der hier bestehende de-facto-Tarifzwang
sollte deshalb — gerade was die Einstellung vormals arbeitsloser Zeitarbeitnehmer
anbelangt — abgebaut werden. Denn Zeitarbeit kann nur dann eine Brücke im unteren Segment
des Arbeitsmarktes sein, wenn die Unternehmen auch die Möglichkeit
haben, echte Einstiegslöhne zu zahlen. Zumindest müssten deshalb
stärker als bisher über tarifliche oder gesetzliche Öffnungsklauseln solche
Chancen für die Zeitarbeit eröffnet werden. Anderenfalls haben
Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die Arbeitslose einsetzen,
einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Zeitarbeit. Besser als die jetzigen
„1-Euro-Jobs” wäre es in jedem Fall, wenn Arbeitsagenturen und
Kommunen gemeinsam mit Zeitarbeitsfirmen nach Lösungen suchen
würden, Arbeitslose wieder in die Betriebe zu vermitteln.
- Lohnzusatzkosten senken: Die Beschäftigung gering Qualifizierter
muss auch durch eine entschlossene Absenkung der hohen Lohnzusatzkosten
wieder attraktiver werden. Der DIHK plädiert dafür, die Kosten
der sozialen Sicherung so weit wie möglich vom Arbeitseinkommen
zu entkoppeln — vor allem durch die Einführung einkommensunabhängiger
Gesundheitsprämien in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Gerade im unteren Lohnbereich schlagen die Belastungen durch Sozialbeiträge
stark zu Buche.
- In Bildung investieren: Mittelfristig ist eine bessere Bildungspolitik der
Königsweg gegen Arbeitslosigkeit. Der DIHK hat hier umfassende Vorschläge
vorgelegt.2
Nur ein Land, das stärker in Bildung investiert, als
es in Deutschland gegenwärtig der Fall ist, kann langfristig seinen
Wohlstand sichern und so verhindern, dass das Thema Niedriglohn von
der Ausnahme zur Regel wird. Ein Umsteuern ist auch bei der Weiterbildung
Arbeitsloser dringend erforderlich. Kernelement einer solchen
Neuorientierung muss eine stärkere Betriebsnähe und eine Orientierung
am Bedarf der einzelnen Unternehmen sein. Denn eine individualisierte
Weiterbildung mit Integrationserfolg ist drei Plätzen auf der
Schulbank ohne Rückkehraussichten in den Arbeitsmarkt stets vorzuziehen.
II. Arbeitsmarktwirkungen des DIHK-Vorschlags
Mehr Beschäftigung im Einstiegsbereich
Der Vorschlag des DIHK würde dazu beitragen, mehr Einstiegschancen in den Arbeitsmarkt
entstehen zu lassen. Nach Einschätzung von Experten schlummert hier
allein im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen ein Potenzial von mehreren
hunderttausend zusätzlichen
Jobs.3
Andere Untersuchungen gehen hier insgesamt
sogar von mehreren Millionen zusätzlicher Arbeitsplätze aus. Einen weiteren Anhaltspunkt
für die Größenordnung möglicher Beschäftigungseffekte liefert das Volumen
der Schwarzarbeit in Deutschland: Etwa ein Sechstel der Bruttoinlandsprodukts
wird Schätzungen nach zurzeit in der Schwarzarbeit erwirtschaftet, was einem Vollzeitäquivalent
von rund 6 bis 7 Millionen Arbeitsplätzen entspricht. Arbeitsnachfrage
— auch nach einfacheren Tätigkeiten — ist hier demnach in beachtlichem Umfang vorhanden.
Der DIHK-Vorschlag kann einen Beitrag dazu leisten, dass diese Nachfrage
zumindest teilweise wieder außerhalb der Schattenwirtschaft und damit in der Legalität
befriedigt wird.
Der mögliche Einwand, es komme netto zu keinem Beschäftigungszuwachs, sondern
im Zuge so genannter Drehtüreffekte allein zu einer Substitution von besser bezahlten
Arbeitnehmern durch geringer bezahlte Arbeitskräfte, überzeugt indessen nicht.
Denn diese Argumentation übersieht, dass die in einer Volkswirtschaft zu verrichtende
Beschäftigung keine fixe Größe ist, sondern im Gegenteil durch eine Senkung der
Arbeitskosten positiv beeinflusst werden kann. Bedenken, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer
sich durch die Vereinbarung von „zu niedrigen” Löhnen zu Lasten der
Solidargemeinschaft, die die Aufstockung auf den individuellen Alg-II-Anspruch finanziert,
bereichern könnten, bedürfen ebenfalls einer differenzierten Betrachtung.
Denn selbst wenn es hier zu ergänzenden Transferzahlungen kommt, dürften die
Kosten für die Gemeinschaft insgesamt geringer ausfallen, als wenn die Beschäftigungsaufnahme
durch hohe Freibeträge und/oder großzügige Lohnkostenzuschüsse
finanziell attraktiver gemacht wird.4
Zudem ist es ja im Interesse der Arbeitsgemeinschaften bzw. der Kommunen, die Arbeitslosen
in Jobs zu vermitteln, die die erforderlichen ergänzenden Transferzahlungen möglichst gering
machen. Schließlich — und das ist der entscheidende Vorteil des DIHK-Ansatzes —
brauchen wir für nachhaltige Beschäftigungseffekte ja gerade Konzepte, die Spielräume unterhalb
des bisherigen Lohn- und Tarifgefüges erschließen. Mit den gängigen Kombilohn- und Zuschussmodellen,
die in der Regel hohe fiskalische Kosten verursachen, werden bestehende
Lohnstrukturen indessen zementiert. Die Chancen auf zusätzliche Beschäftigungsimpulse
sind dadurch gering.
Neue Ehrlichkeit in der Diskussion
Die Spaltung des Arbeitsmarktes mit ungünstigen Beschäftigungsperspektiven gerade
gering Qualifizierter lässt sich nur durch eine Öffnung dieses Marktes im unteren
Bereich aufbrechen. In diesem Zusammenhang wird und muss sich die gesamtwirtschaftliche
Lohnstruktur zumindest in Teilbereichen nach unten bewegen. Die Tarifparteien
dürfen sich hier nicht sperren. Denn Fakt ist: Viele Arbeitslose haben auf
dem Arbeitsmarkt nur zu geringeren Löhnen, als sie derzeit gezahlt werden, eine
Chance. Der DIHK-Vorschlag setzt an dieser Realität am Arbeitsmarkt an und bringt
insofern eine neue Ehrlichkeit in die aktuelle Debatte um die erfolgreiche Integration
von Langzeitarbeitslosen. Klar wird an dieser Stelle aber auch: Wer — auch über eine
Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes — gesetzliche Mindestlöhne fordert,
baut für gering qualifizierte Arbeitnehmer kaum überwindbare Barrieren auf.
Berlin, Januar 2006
DIHK/B2
Ansprechpartner: Dr. Achim Dercks, Dr. Oliver Heikaus
Tel.: 030/20308-1600, 030/20308-1115
Fußnoten
1
Vgl. Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK),
Noch viel Arbeit, Ergebnisse einer DIHK- Unternehmensbefragung, Berlin 2003.
2
Vgl. zum Beispiel DIHK, Lehrer sein heißt, Kindern Flügel zu verleihen, Berlin, März 2005 sowie die unter
www.pakt-sucht-partner.de abrufbaren Informationen.
3
Vgl. Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (iwd) Nr. 20 vom 18.05.2005.
4
Allein die zum 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen, leicht verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten
für Alg-II-Empfänger belasten die öffentlichen Haushalte bereits mit ca. 160 Mio. Euro jährlich. Da hier
der aus DIHK-Sicht erforderliche Perspektivwechsel ausbleibt, dürften sich die Beschäftigungschancen
gering Qualifizierter dadurch jedoch nicht signifikant verbessern.