Auszug aus dem Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD
2.6 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
CDU, CSU und SPD bekennen sich nachdrücklich zur Zusammenführung der
Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz
IV). Die Betreuung der arbeitsfähigen ehemaligen Bezieher der Sozialhilfe und der
Arbeitslosenhilfe aus einer Hand war und bleibt der richtige Weg.
Ein so komplexes und umfangreiches Reformvorhaben erfordert allerdings flexible
Anpassungen und Verbesserungen. Wir werden daher durch detaillierte und
passgenaue Veränderungen auf die Erfahrungen dieses Jahres reagieren und den
gesamten Hartz IV Prozess optimieren.
- Wir haben uns darauf verständigt, den Empfehlungen des Ombudsrates zu folgen
und vereinheitlichen die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes in
Ost- und Westdeutschland. Die Regelleistung in den neuen Ländern steigt um 14
Euro monatlich.
- CDU, CSU und SPD sind sich einig, dass durch gesetzliche und untergesetzliche
Änderungen die praktische Umsetzung der Hartz IV-Reform bereits kurzfristig
optimiert werden muss. Durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der
Bundesagentur für Arbeit wird sichergestellt, dass die Interessen des Bundes an
der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende gewahrt werden. Neben
technischen Änderungen wird es auch im Leistungsrecht Veränderungen geben.
- Vertrauensklausel für optierende Kommunen: Sollte es bei der in 2008
anstehenden Evaluation zu keiner gemeinsamen Bewertung und
Schlussfolgerung der Koalitionspartner kommen, wird die derzeit geltende
gesetzliche Regelung für Kommunen zu optieren im bisherigen Umfang nach
dem 31.12.2010 um weitere drei Jahre verlängert.
- Wir werden eine Präzisierung bei der Definition der Bedarfsgemeinschaft
vornehmen. Künftig sollen unverheiratete, volljährige, unter 25jährige Kinder
grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen werden.
- Wir werden bei der Ausgestaltung des Schonvermögens neue Akzente zugunsten
der Alterssicherung setzen. Dazu könnten künftig die Schonbeträge zur
Alterssicherung angehoben und die bisherigen Freibeträge entsprechend
abgesenkt werden.
- Unter 25jährige, die erstmals eine eigene Wohnung beziehen wollen, können
künftig nur noch Leistungen erhalten, wenn sie vorher die Zustimmung des
Leistungsträgers einholen. Damit wollen wir verhindern, dass
Bedarfsgemeinschaften nur zu dem Zweck gegründet werden, um höhere
Arbeitslosengeld-II-Ansprüche geltend zu machen.
- Wir werden die Definition eheähnlicher Partnerschaften und die
Beweislastumkehr prüfen.
- Daneben werden wir prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit finanzielle Anreize
für die Träger der Grundsicherung verbessert werden können, wenn sie die
Erwerbstätigkeit der Leistungsbeziehenden erfolgreich fördern.
- Personen, deren Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, und die keine Arbeit auf dem
regulären Arbeitsmarkt finden können, müssen eine Perspektive bekommen. Wir
werden prüfen, ob und wie die Rahmenbedingungen so gestaltet werden können,
dass auch für diese Menschen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die eine
sinnvolle und den individuellen Möglichkeiten entsprechende Entfaltung zulassen.
- EU-Ausländer, die sich nur zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten
und vorher in Deutschland nicht gearbeitet haben, sollen künftig keinen Anspruch
auf Arbeitslosengeld II mehr haben.
- Junge Menschen, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, sollen
künftig aus diesen Systemen bedarfsdeckende Leistungen erhalten, so dass
aufstockendes Arbeitslosengeld II nicht mehr erforderlich ist.
- Die Zuständigkeiten der Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen
Träger hinsichtlich Berufsberatung, Ausbildungsstellen- und Arbeitsvermittlung
und Aufstockern, die sowohl Leistungen nach dem SGB II als auch dem SGB III
beziehen, werden gesetzlich klargestellt.
- Wir werden prüfen, ob beim Kinderzuschlag den Betroffenen ein Wahlrecht
zwischen befristetem Zuschlag im Übergang vom Arbeitslosengeld zum
Arbeitslosengeld II und dem Kinderzuschlag eingeräumt werden kann.
- Wir werden dem Leistungsmissbrauch energisch und konsequent entgegentreten.
Das trägt dazu bei, die Bereitschaft zum solidarischen Ausgleich in unserer
Gesellschaft für die wirklich Bedürftigen auf eine verlässliche Basis zu stellen.
Hierzu zählt v.a.:
- CDU, CSU und SPD haben sich darauf verständigt, eine gesetzliche
Grundlage dafür zu schaffen, dass Leistungsempfänger zur Teilnahme an
einer Telephonabfrage verpflichtet werden, in der die aktuellen
Lebenssituationen überprüft werden.
- Die schon jetzt bestehenden Möglichkeiten zum Datenabgleich sollen noch
konsequenter genutzt werden. Wir werden daher die gesetzliche
Grundlage für eine Erweiterung des Datenabgleichs schaffen, um auch im
Ausland existierende Konten und Depots von Leistungsbeziehern
aufzudecken.
- Gemeinsam mit den Ländern werden wir prüfen, ob die Einrichtung eines
Außendienstes bei den Arbeitsgemeinschaften und den zugelassenen
kommunalen Trägern vorgesehen werden soll.
- Jedem Antragsteller soll verdeutlicht werden, dass in der Grundsicherung
für Arbeitsuchende das Prinzip „Fördern und Fordern“ vom Beginn der
Antragsstellung an systematisch umgesetzt wird. Personen, die erstmals
einen Antrag auf Leistungen stellen, sollen daher nach Prüfung der
individuellen Situation Sofortangebote zur Aufnahme einer Beschäftigung
oder Qualifizierung erhalten. Diese Maßnahmen können auch der
Überprüfung der Arbeitswilligkeit dienen.
- Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherigen Regelungen zu Sanktionen zu
starr sind und eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene, angemessene
Anwendung erschweren. Deshalb haben wir uns darauf verständigt, hier
eine gesetzliche Änderung herbeizuführen.
Gegenwärtig beziehen zahlreiche Personen Arbeitslosengeld II, obwohl sie
nicht erwerbsfähig sind. Die Folge sind Mehrausgaben für den Bund und
die Krankenkassen. Wir werden daher den Krankenkassen ein
Beantragungsrecht bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit einräumen.
- Schließlich sind wir gefordert, ein Bewusstsein in unserer Bevölkerung zu veran
kern, das auf Eigenverantwortung, Teilhabe an der Erwerbsarbeit und
solidarische Unterstützung der Hilfebedürftigen setzt. Eine wichtige Rolle in
diesem Prozess hat seit Einführung der Grundsicherung der Ombudsrat
wahrgenommen. Wir haben daher beschlossen, seine Tätigkeit um ein halbes
Jahr zu verlängern. Der Ombudsrat wird seine Empfehlungen in einem
Schlussbericht zum 30. Juni 2006 vorlegen.
- CDU, CSU und SPD sind sich einig, dass die zum 1.10.2005 eingeleitete
Revision, mit der die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten der
Unterkunft festgelegt wird, zügig weitergeführt werden muss. An dem Ziel, die
Kommunen im Zuge des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt bundesweit um 2,5 Mrd. Euro zu entlasten, wird festgehalten.
Unmittelbar nach Bildung der neuen Bundesregierung wird die notwendige
Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden herbeigeführt.
Auf dieser Basis soll – im Zuge des bereits eingeleiteten
Gesetzgebungsverfahrens – die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft und Heizung sowohl für das Jahr 2006 als auch das Jahr 2007
festgelegt werden. Eine weitere – abschließende – Revision soll zum 1.10.2007
durchgeführt werden.
Insgesamt werden wir durch die vorgeschlagenen Maßnahmen und Verbesserungen
bei Hartz IV 3,8 Mrd. Euro einsparen. Wir erreichen dies im Einzelnen durch folgende
Veränderungen:
- Einführung eines grundsätzlichen Rückgriffsrechts für bis zu 25-jährige (0,5 Mrd. Euro).
- Einschränkung der Finanzierung des Erstwohnungsbezugs von Jugendlichen (0,1 Mrd. Euro).
- Verbesserung der Verwaltungsabläufe und Organisationsstruktur von Hartz IV (1,2 Mrd. Euro).
- Reduzierung des Zahlbetrages für die gesetzliche Rentenversicherung von 78 Euro auf 40 Euro monatlich (2 Mrd. Euro).
Den kompletten Koalitionsvertrag als PDF
downloaden. (638 KB)
Tacheles Online Redaktion
Harald Thomé

15. November 2005