Tacheles fordert auch für Wuppertaler ALG II – und Sozialhilfeempfänger ein Weihnachtsgeld

Am Beispiel von Burghausen wird deutlich, daß sehr wohl Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung gezahlt werden kann. Demzufolge fordert Tacheles nun auch die örtliche Sozial- und Arbeitsverwaltung auf nachzuziehen und auch für die Wuppertaler SGB II und SGB XII – Empfänger ein Weihnachtsgeld zu zahlen.

Tacheles möchte dazu klarstellen, daß es keinen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld gibt. Dahingehende im Internet kursierende Musteranträge werden als Seelenberuhigungstherarapie angesehen, haben allerdings keine Aussicht auf Erfolg, außer das sie die Verwaltung und Gerichte blockieren werden.

Mit Blick darauf, daß die Kommunen bei der Kostenerstattung der Unterkunftskosten am heutigen Tag einen großen Erfolg verbucht haben und somit 2,5 Milliarden Euro mehr in ihren Kassen haben werden, wäre ein Entgegenkommen an über 10 % der Wuppertaler Bevölkerung die unter Armutsbedingen mit ALG II und Sozialhilfe leben, ein geeignetes Entgegenkommen und sinnvolle Wertschätzung.

Denn Burghausen zeigt: es geht doch !

Harald Thomé, Tacheles e.V.

Hintergrund Information:

Pressemitteilung von Tacheles vom 9.12.2005
Internetveröffentlichung von Burghausen

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09. Dezember 2005