ALG II — Kosten der Unterkunft

Wolfgang Scherer
Hochschule Mittweida/Roßwein
Fachbereich Soziale Arbeit
Scherer@htwm.de
7. Dezember 2004

Nachfolgend erläutere ich einige Fragen zu Regelungen im Rahmen von ALG II, soweit sie lokal geregelt werden oder sächsischer oder ostdeutscher Lebensrealität Rechnung tragen.

Im Einzelnen finden Sie:

Quellen:
Informationen von verschiedenen SozialarbeiterInnen und Initiativen aus den unterschiedlichen Landkreisen, MDR-Videotext S. 874 f., Sächsisches Staatsministerium für Soziales (Landtags-Drucksache 4/0047 vom 18.11.2004), diverse Presseveröffentlichung
Stand: 4. Dezember 2004

SACHSEN

Annaberg

Beschluß sollte Ende August gefaßt sein. Dann wurde es Herbst und Winter. Am 11.11. wurde im Amtsblatt Ausgabe 11 die Regelung verkündet:

PersonenMaximale Größe der WohnungGrenzwerte in €
145215,-
260290,-
375345,-
485400,-
Jede weitere+ 10+ 55,-

Bei der Wohnungsgröße bleiben Kinder bis zu 3 Jahren unberücksichtigt!

Betriebskosten (kalt)0,88 € / m²
Heizkosten0,90 € / m²

Aue-Schwarzenberg

Beschlüsse sollten im September getroffen werden. Bislang nichts bekannt.

Bautzen

Beschlüsse sollen spätestens im November gefaßt werden. Dies scheint inzwischen auch geschehen; das Ergebnis liegt mir noch nicht vor.

Aus Initiativkreisen liegt mir ein Berechnungsbeispiel aus Bautzen (modernisierter Altbau) vor (ich gehe davon aus, dass diese Kostenaufstellung als Anhaltspunkt für die Mietbelastung in Bautzen dienen kann):

2 Erwachsene in einer Wohnung mit 58,04 qm

Nettokaltmiete/qm4,93 €
Betriebskosten0,82 €= 5,75 €Bruttokaltmiete
Heizung0,74 €= 6,49 €pro qm

Chemnitz

Miete:

PersonenWohnflächeKaltmiete im BestandKaltmiete bei
Zuzug oder Umzug
145300,-247,50
260365,-306,-
375435,-382,50
485505,-433,50
595580,-484,50
Jede weitere+ 10,-+ 70,-+ 51,-

Um Massenumzüge zu vermeiden, will man bei der Entscheidung sehr großzügig sein – sich weniger an den Wohnungsgrößen, sondern mehr am Mietpreis orientieren.

Heizkosten für Sammelheizung

Personenjährlichmonatlich
1 608,-50,70
2 785,-65,19
3 960,-80,10
41.073,-89,41
51.191,-99,28

Bei größeren Haushalten: Entscheidung im Einzelfall

Heizkosten für andere Brennstoffe

Brikett0,7Zentner pro qm
Ölheizung21Liter pro qm
Gasheizung21Kubikmeter pro qm
Elektroheizung161Kilowatt/h pro qm

Regelungen bei Wohneigentum siehe weiter unten

Chemnitzer Land

Beschlüsse werden nicht vor November gefaßt. Eventuelle Ergebnisse liegen mir nicht vor.

Delitzsch

Beschlüsse sollen im September gefaßt worden sein. Im November endlich wurde beschlossen:

Höchstbetrag für die monatlichen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete) einschließlich Neben- und Betriebskosten sowie Heizkosten

PersonenWohnflächeHöchstbetrag alles inklusive
145287,75
260387,00
375461,25
485535,75
595610,25
Jede weitere+ 10+ 74,50

Döbeln (hat optiert)

Die ernannte Chefin des neuen Amtes „für Arbeit und Beschäftigungsförderung” des Landkreises, ehemals Dezernentin für Soziales, Jugend und Gesundheit im Landkreis, hat sich „die Mühe gemacht”, die Höchstgrenzen auszurechnen (so der Döbelner Anzeiger vom 9.11.04). Ergebnis: Die bisherigen Höchstgrenzen für Unterkunftskosten werden entgegen der Empfehlung des Sächsischen Landkreistages nach unten korrigiert!

Landkreis (ohne Stadt Döbeln)

PersonenWohnflächeErstbezug bis zum 31.12.1965Erstbezug ab dem 1.1.1966
(Standardausstattung)
Sonstiger WohnraumMit Bad oder Duschraum
und Sammelheizung
145170210230
260225285310
375270340365
485305385415
595335420455
Jede weitere+ 10+ 30+ 35+ 40

Stadt Döbeln

PersonenWohnflächeErstbezug bis zum 31.12.1965Erstbezug ab dem 1.1.1966
(Standardausstattung)
Sonstiger WohnraumMit Bad oder Duschraum
und Sammelheizung
145180225245
260240300330
375290360390
485325410445
595355450490
Jede weitere+ 10+ 30+ 45+ 45

Überschreitungen der Wohnungsgröße bis zu zehn Prozent können gewährt werden.

Die Beträge gelten je nach Ausstattung und Alter der Wohnung. Sie entsprechen bei älterem Wohnraum (vor 1965) bei den 1- bis 3-Personen-Haushalten der Wohngeldtabelle – bei neueren Wohnungen bleiben sie allerdings erheblich darunter. Gleiches gilt für 4-Personen-Haushalte generell. Während ein 4-Personen-Haushalt nach WoGG eine zuschussfähige Miete von bis zu 505 € haben darf, wird im zukünftig bei Bezug von ALG II nur noch 445 € zugestanden. Die Umzugsfirmen dürfen bereits in die Startlöcher gehen. (Wahrscheinlich gibt es in Döbeln-Nord viel Leerstand.) Anderseits ließ der Kreiskämmerer nicht hinsichtlich der Miethöhe, sondern der Wohnungsgröße vernehmen, dass jeder Einzelfall geprüft würde: „Wir wollen keinen Umzugstourismus initiieren, weil ein Betroffener fünf Quadratmeter zu viel Wohnraum hat. Jeder Einzelfall wird geprüft.” (Döbelner Allgemeine Zeitung, 10.11.94)

Heizkosten werden bis zu 95 Cent pro qm angemessener Wohnfläche in tatsächlicher Höhe erbracht.

Dresden

Wollte eigentlich Mitte Oktober entscheiden. Nach neuesten Informationen will der Stadtrat endlich am 16.12.2004 (14 Tage vor Inkrafttreten von ALG II!) zu den Unterkunftskosten entscheiden.

Laut Sächsische Zeitung vom 14.10.04 schlägt die Stadt vor, die Kaltmiete auf 4,35 € / qm festzulegen. Im Übrigen solle sich die „Angemessenheit” der Unterkunftskosten am Mietspiegel orientieren.

Mit der Kaltmiete von 4,35 € läge zukünftig die Kostenübernahme höher als bislang bei der Sozialhilfe – hier galten bislang 4,09 € (plus 1,02 € Betriebskosten und 0,92 € Heizkosten). Bei einer alleinstehenden Person mit 45 m² Wohnfläche heißt dies maximal 184,05 € Grundmiete bzw. 271,35 € maximale Gesamtmiete; bei 2 Personen 245,40 € bzw. 361,80 € und bei 3 Personen 306,75 € bzw. 452,25 € maximal.

Nach mündlichen Informationen entschloß sich die Stadt Mitte November, bei den bisherigen Größenordnungen der Sozialhilfe zu bleiben.

Der Sozialbürgermeister Tobias Kogge läßt verlauten: „In Dresden gibt es schon für die jetzigen Sozialhilfe-Empfänger in immer weniger Ortslagen angemessenen Wohnraum.” (SZ 20.9.04)

Mir liegen von Initiativen zwei Berechnungsbeispiele aus Dresden vor:

Modernisierter Altbau in DD-Strießen (76,3 qm mit 2 Erwachsenen und 2 Kleinkindern)

Nettokaltmiete/qm4,22 €
Betriebskosten0,90 €= 5,12 €Bruttokaltmiete
Heizung0,77 €= 5,89 €pro qm

Modernisierter Plattenbau von 1960 in DD-Johannstadt (60,99 qm mit 2 Erwachsenen)

Nettokaltmiete/qm4,80 €
Betriebskosten0,88 €= 5,68 €Bruttokaltmiete
Heizung1,03 €= 6,71 €pro qm

Sollte die Richtlinie im obigen Umfang realisiert werden, hieße dies, dass mit

Nettokaltmiete/qm4,09 €
Betriebskosten1,02 €= 5,11 €Bruttokaltmiete
Heizung0,92 €= 6,03 €pro qm

der modernisierte Altbau gerade noch im Rahmen der geförderten Kosten der Unterkunft läge. 390,65 € Bruttokaltmiete gegenüber 389,89 € Mietobergrenze – die Wohnung im Plattenbau läge mit 346,42 gegenüber 311.65 € Mietobergrenze erheblich darüber.

Hinsichtlich der Familie im Altbau muß allerdings angemerkt werden, dass der Wohnraum bei älteren Kindern zu klein wäre und in diesem Fall die Mietkosten gleichfalls erheblich über der Mietobergrenze lägen (bei angenommenen 85 qm betrügen sie 435,20 €, also mehr als 45 € darüber).

Freiberg

PersonenWohnflächeKaltmiete einschließlich
Betriebskosten
145230
260310
375365
485425
595485
Jede weitere+10+60

(= Höchstbeträge gemäß § 8 Abs. 1 WoGG für die monatliche Kaltmiete für Wohnungen mit Bezugsfertigstellung zwischen 1966 und 1991, Mietstufe II)

Städte Freiberg und Flöha

Hier liegen unterschiedliche Informationen vor:

I. Laut Angaben aus Initiativkreisen

PersonenMiete *
1245 €
2330 €
3?
4455 €
5520 €
jede weitere+ 65 €

* Es handelt sich hierbei um die Kaltmiete + „kalte Betriebskosten” wie Müllabfuhr, Hausmeister usw. Beträge für Warmwasser und Heizung liegen mir noch nicht vor.

II. Laut Angaben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales

PersonenWohnflächeKaltmiete einschließlich
Betriebskosten
145230
260310
375365
485425
595485
Jede weitere+10+55

III. Laut Angaben aus anderen Initiativkreisen

Es gäbe noch keinen definitiven Beschluß. (Stand 3. Dezember 2004)

Heizkosten

Beträge für Heizung (Landkreis einschließlich Stadt Freiberg und Stadt Flöha) liegen in der Höhe der Sächsischen Sozialhilferichtlinien:

Heizkosten für Sammelheizung

Personenjährlichmonatlich
1 608,-50,70
2 785,-65,19
3 960,-80,10
41.073,-89,41
51.191,-99,28

Bei größeren Haushalten: Entscheidung im Einzelfall

Heizkosten für andere Brennstoffe

Brikett0,7Zentner pro qm
Ölheizung21Liter pro qm
Gasheizung21Kubikmeter pro qm
Elektroheizung161Kilowatt/h pro qm

Görlitz

PersonenKaltmiete einschließlich
Betriebskosten
Laufende Heizkosten
max. 1,10 € / m²
123049,50
231066,00
336582,50
442593,50
5485104,50
Jede weitere+ 60 

Heizkosten für andere Brennstoffe

Brikett0,7Zentner pro qm
Ölheizung21Liter pro qm
Gasheizung21Kubikmeter pro qm
Elektroheizung161Kilowatt/h pro qm

Hoyerswerda

Beschluß wurde am 17.11.04 gefaßt.

Die Höhe der angemessenen Kosten ist mit den Großvermietern (Wohnungsbaugesellschaft und LebensRäume eG) abgestimmt (Sächsische Zeitung, Hoyerswerdaer Tageblatt vom 16.11.04). Es wird davon ausgegangen, daß etwa 3.500 Bedarfsgemeinschaften mit etwa 4.500 Personen die Leistungen erhalten werden (Hoyerswerda hat eine Arbeitslosenquote von 25 %).

PersonenWohnflächeNettokaltmiete €/qmMonatliche Grundmiete 1Betriebskosten Warm 2Betriebskosten Kalt 3
1 454,35195,75 45,00 45,00
2 604,35261,99 60,00 60,00
3 754,35326,25 75,00 75,00
4 904,00360,00 90,00 90,00
51054,00420,00105,00105,00
61204,00480,00120,00120,00
  1. Monatlicher Gesamtaufwand für die Grundmiete ohne Betriebskosten. Überschreitung um bis zu 10 % gilt als geringfügig (mithin hinnehmbar)
  2. Festgelegt auf maximal 1 € pro qm Wohnfläche. Zu diesen Heizkosten zählen auch die Warmwasserkosten
  3. Festgelegt auf maximal 1 € pro qm Wohnfläche. Hierzu zählen u.a. Versicherungen, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Personenaufzug usw.

Heizkosten für andere Brennstoffe

Brikett0,7Zentner pro qm
Ölheizung21Liter pro qm
Gasheizung21Kubikmeter pro qm
Elektroheizung161Kilowatt/h pro qm

Kamenz (hat optiert)

(Landkreis = kreisangehörige Gemeinden, ohne Kamenz und Radeberg)

PersonenWohnflächeBezugsfertig bis 1965Bezugsfertig
1966 - 1991
Bezugsfertig
ab 1992
Mit Zentralheizung
und Dusche/Bad
Ohne Zentralheizung
und Dusche/Bad
145210170230280
260285225310345
375340270365410
485395315425475
Jede weitere+ 10+ 55+ 45+ 60+ 65

In den Städten Kamenz und Radeberg liegen die Mietobergrenzen höher

In den Fällen von Eigenheim bzw. Eigentumswohnung werden 130 qm anerkannt.

Heizkosten werden übernommen im Umfang von 1,- bis 1,20 Euro pro Quadratmeter

Leipzig

Die Stadt hat im Vergleich zu den anderen Stadt- und Landkreisen relativ früh (14.9.04) die Mietobergrenzen festgelegt und damit den zukünftigen ALG-II-BezieherInnen Klarheit verschafft.

Bei unbilligen Härten kann Wohnfläche und Miethöhe im Einzelfall bis zu 10 % überschritten werden (eventuell auch bis 20 %). Mitte 2005 soll über die Realitätsnähe und Praktikabilität dieser Regelungen neu beraten werden.

Die Nettogrundmiete kann bis 3,85 € pro qm betragen

Die Neben- und Betriebskosten werden bis 1,37 € pro qm übernommen

Zentralheizung und Warmwasser werden mit 0,95 € pro qm anerkannt

Leipziger Land

Will „im Herbst” beschließen. Bis Mitte November noch kein Beschluß bekannt.

Löbau-Zittau

Kaltmiete (einschließlich Nebenkosten), hinzu kommen Heizkosten von 1 € pro qm (begrenzt entsprechend der maximalen Wohnfläche pro Person). Wenn die Kaltmieten-Obergrenze nicht überschritten wird, kann die Wohnfläche größer als die unten genannten vorgesehenen Wohnungsgrößen bezogen auf die Personen sein.

Landkreis

PersonenWohnflächeBezugsfertig bis 31.12.65Bezugsfertig
ab 1.1.1966
Mit Zentralheizung
und Dusche/Bad
Ohne Zentralheizung
und Dusche/Bad
145200160215
260265215290
375320255345
485370295400
595420335455
Jede weitere10504055

Zittau und Löbau

PersonenWohnflächeBezugsfertig bis 31.12.65Bezugsfertig
ab 1.1.1966
Mit Zentralheizung
und Dusche/Bad
Ohne Zentralheizung
und Dusche/Bad
145210170230
260285225310
375340270365
485395315425
595450360485
Jede weitere10504055

Aus Initiativkreisen liegt mir ein Berechnungsbeispiel aus Löbau (modernisierter Plattenbau in Löbau Nord, Baujahr 1970) vor (ich gehe davon aus, dass diese Kostenaufstellung hinsichtlich der Plattenbauten verallgemeinert werden kann):

2 Erwachsene in einer Wohnung mit 69,3 qm (die Wohnung überschreitet um 9 qm die Obergrenze)

Nettokaltmiete/qm4,26 €
Betriebskosten1,02 €= 5,28 €Bruttokaltmiete
Heizung0,98 €= 6,26 €pro qm

Mit 365,90 € Bruttokaltmiete übersteigen die Kosten der Unterkunft die Mietobergrenze ganz erheblich (um 55,90 €). Das Ehepaar müßte also umziehen. Gäbe es in diesem Wohngebiet Wohnungen mit 60 qm, die der Flächenbegrenzung für 2 Personen entsprächen, lägen die Mietkosten mit 316,80 gleichwohl weiterhin um 6,80 € oberhalb der Mietobergrenze. Bei einem Anteil von 47,3 % Langzeitarbeitslosen an allen Erwerbslosen in Löbau kommen hier voraussichtlich erhebliche Probleme auf die Menschen (und natürlich auch auf die Wohnungsbaugesellschaften) zu. Die Kosten für die Heizung liegen im Falle dieses Ehepaares gleichfalls nicht im Rahmen der Pauschale: Da maximal die Kosten für die Flächenobergrenze entsprechend der Personenzahl übernommen würde, betrügen die Heizkosten umgerechnet auf 60 qm bei 1,13 und damit um 13 Cent über der Obergrenze.

Gotthilf Matzat und die CDU, so die Sächsische Zeitung/Löbauer Zeitung vom 28.10.04, „sind sich sicher: 'Niemand muss im Kreis befürchten, unter brücken zu schlafen oder zum Umzug gezwungen zu werden.'”. Gleichzeitig gibt die Zeitung in einem Kommentar zu bedenken: „Die große Sorge bleibt: Kommt es zu einer Umzugswelle von teuren sanierten Innenstadtwohnungen in die unsanierte Platte?”

Meißen (hat optiert)

Kaltmiete einschließlich Nebenkosten:

Gemeinden im Landkreis (ohne Meißen, Coswig, Radebeul, Weinböhla)

PersonenWohnflächeWenn Wohnverhältnis bereits bestehtBei neuer Wohnungsanmietung im Leistungsbezug SGB II und SGB XII (oder der entsprechende Bedarf bekannt ist)
145253253
260310308
375365359
485437437
595488488
6105545540

Meißen

PersonenWohnflächeWenn Wohnverhältnis bereits bestehtBei neuer Wohnungsanmietung im Leistungsbezug SGB II und SGB XII (oder der entsprechende Bedarf bekannt ist)
145253253
260330308
375390359
485455437
595520488
6105585540

Coswig, Radebeul, Weinböhla

PersonenWohnflächeWenn Wohnverhältnis bereits bestehtBei neuer Wohnungsanmietung im Leistungsbezug SGB II und SGB XII (oder der entsprechende Bedarf bekannt ist)
145265253
260355308
375420359
485490437
595560488
6105630540

Monatliche Heizkosten (alle Gemeinden):

FlächeMaximale Heizkosten
4543
6057
7571
8581
9590
105100

Mittlerer Erzgebirgskreis

Miete

PersonenWohnflächeKaltmiete
145221
260295
375369
485418
595467

Heizung

Sammelheizung 0,92 Euro pro Quadratmeter

Elektroheizung 1,42 Euro pro Quadratmeter

Einzelheizung:

WohnflächeFeste
Brennstoffe
ÖlGas
45313,-473,-437
60427,99630522
75477,-788728
85541,-893825
95604,-998922

Regelungen bei Wohneigentum siehe weiter unten

Mittweida

PersonenWohnflächeBezugsfertig bis 1965Bezugsfertig
1966 - 1991
Bezugsfertig
ab 1992
Mit Zentralheizung
und Dusche/Bad
Ohne Zentralheizung
und Dusche/Bad
145210170230280
260285225310345
375340320365410
485425315425475
595460350485545
Jede weitere+ 10+ 55+ 45+ 60+ 65

(= Höchstbeträge für zuschussfähige Miete oder Belastung nach WoGG) Überschreitungen hinsichtlich der Wohngröße oder der Miethöhe werden im Einzelfall entschieden.

In der Begründung der Vorlage zum Beschluß des Kreistages findet sich folgender Passus:

„In der Beratung des Gesundheits- und Sozialausschusses des Sächsischen Landkreistages am 20.7. wurde beschlossen, die vom SLT und SSG herausgegebenen Sächsischen Sozialhilferichtlinien i.V.m. der Tabelle nach § 8 WoGG, hier die Spalten bis 'ab 01. Januar 1966 bis zum 31. Dezember 1991' (solange solcher Wohnraum ausreichend vorhanden ist) in der jeweiligen Mietenstufe den Sächsischen Landkreisen zur verbindlichen Anwendung zu empfehlen.”
Diese Einschränkung fand in den Beschluß keinen Eingang!

Heizkosten werden in Höhe von 0,95 € pro qm übernommen.

Brikett0,7Zentner pro qm und Heizperiode (Oktober bis März)
Ölheizung21Liter pro qm
Elektroheizung161Kilowatt/h pro qm

Muldentalkreis (hat optiert)

PersonenWohnflächeBezugsfertigstellung
bis zum 31.12.1991
Kaltmiete einschl. Nebenkosten
Bezugsfertigstellung ab 1.1.1992
145230280
260310345
375365410
490425475
5105485545
Jede weitere+ 15+ 60+ 65

Heizkosten: 1,15 € pro m²

Niederschlesischer Oberlausitzkreis

(Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages, Stand Mitte November 2004) Höchstbeträge für die monatlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (pauschal)

PersonenWohnflächeNOL-Kreis
(Mietstufe I)
Weißwasser
(Mietstufe II)
Niesky
(Mietstufe III)
145257,75272,75287,75
260347,00367,00387,00
375416,25436,25461,25
485480,75505,75535,75
595545,25575,25610,25
Jede weitere+ 10+ 64,50+ 69,50+ 74,50

Heizkosten für andere Brennstoffe

Brikett0,7Zentner pro qm
Ölheizung21Liter pro qm
Gasheizung21Kubikmeter pro qm
Elektroheizung161Kilowatt/h pro qm

Riesa-Großenhain

Landkreis ohne Riesa

PersonenWohnflächeHöchstbetrag Kaltmiete ohne NebenkostenHöchstbetrag Kaltmiete ohne Nebenkosten, sofern ein Wohnraum nach den anderen Werten nicht vorhanden istNebenkostenHeizkosten
1451852354545
2602502856060
3752903357575
4853403908585
5953904509595
Jede weitere+ 10+ 54+ 59+ 6+ 10

Riesa

PersonenWohnflächeHöchstbetrag Kaltmiete ohne NebenkostenHöchstbetrag Kaltmiete ohne Nebenkosten, sofern ein Wohnraum nach den anderen Werten nicht vorhanden istNebenkostenHeizkosten
1452002554545
2602703056060
3753153607575
4853704208585
5954254859595
Jede weitere+ 10+ 58,50+ 63,50+ 6,50+ 10

Plauen

PersonenMiete inkl.
Heizung
1266
2358
3425
4497
Jede weitere+72 €

Sächsische Schweiz

(Landkreis, außer Heidenau, Neustadt/Se., Pirna)

PersonenBezugsfertig bis 1965Bezugsfertig
1966 - 1991
Bezugsfertig
ab 1992
Mit Zentralheizung
und Dusche/Bad
Ohne Zentralheizung
und Dusche/Bad
1210170230280
2285225310345
3340320365410
4425315425475
5460350485545

In Neustadt/Sebnitz und in Heidenau wird die Mietobergrenze erhöht

(diese Zahlen könnten falsch übertragen sein)

Pirna

PersonenBezugsfertig bis 1965Bezugsfertig
1966 - 1991
Bezugsfertig
ab 1992
Mit Zentralheizung
und Dusche/Bad
Ohne Zentralheizung
und Dusche/Bad
1245195265325
2325260355395
3390310420470
4455360490545
5515415569625

Stollberg

PersonenWohnflächeKaltmiete +
Betriebskosten
Maximale Heizungs-
kosten monatlich Einschl. Warmwasseraufbereitung
Maximale Heizungs-
kosten monatlich ohne Warmwasseraufbereitung
1452304536
2603106048
3753657560
4854259072
Jede weitere +60 €+15 €+ 12 €

Torgau-Oschatz

PersonenWohnflächeKaltmieteHeizungSonstige
Nebenkosten
1451804545
2602406060
3753007575
4853408585
5953809595
6105420105105

(= maximale Kaltmiete, maximale Nebenkosten)

Vogtland

Am 19. Oktober 2004 sollte eine Entscheidung getroffen werden.

Laut Sächsisches Staatsministerium für Soziales: Höchstbeträge gem. § 8 Abs. 1 WoGG (Grundmiete einschl. kalte Betriebskosten) nach Mietstufe II für Wohnungen mit Bezugsfertigstellung zwischen 1966 und 1991. Das hieße:

PersonenWohnflächeKaltmiete
einschließlich Betriebskosten
ohne Heizkosten
145230
260310
375365
485425
Jede weitere+ 10+ 60

Heizkosten: 0,80 € / m²

Weißeritzkreis

Höchstbetrag für die monatlichen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete) einschließlich Neben- und Betriebskosten sowie Heizkosten

PersonenWohnflächeHöchstbetrag
alles inklusive
145287,75
260387,00
375461,25
485535,75
595610,25
Jede weitere+ 10+ 74,50

Zwickau

PersonenWohnflächeKaltmieteHeizkosten
14523045
26031060
37536575
49042590
5105485105
6120545120

Jede weitere Person entsprechend Wohngeldtabelle. (Es werden also in Orientierung an die Höchstbeträge nach § 8 Abs. 1 WoGG, Mietenstufe II, Bezugsfertigstellung der Wohnung zwischen 1966 und 1991, als angemessene Kaltmiete 4,11 € pro m² anerkannt.)

Heizkosten bzw. Betriebskosten (kalt) je 1.- € pro qm

Wenn die Wohnfläche kleiner ist, als sie für die entsprechende Personenzahl angenommen wird, die Miete aber höher liegt, gleichwohl die für die Personenzahl vorgesehene Obergrenze nicht überschreitet, werden die Gesamtkosten übernommen.

Diese Richtlinie sei in der Sozialhilfepraxis erprobt und habe bisher kaum zu Zwangsumzügen von Betroffenen geführt, wird die Sozialbürgermeisterin Pia Findeiß in der Freien Presse, Ausgabe Zwickau, vom 12.10.2004 zitiert.

Die Sozialbürgermeisterin schätzt, dass in Zwickau 10.000 bis 11.000 Personen von Hartz IV betroffen sein werden. Für die Stadt bedeutet Hartz IV Zusatzkosten in Höhe von 1,3 Mio. €.

Zwickauer Land

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages (Stand 15.11.2004):

PersonenWohnfläche
145
260
375
485
595

Grundmiete: 4.- € / m²

Betriebs- und Heizkosten: maximal 2,30 € / m²

SACHSEN-ANHALT & THÜRINGEN

Den Video-Tafeln des MDR (875 f) waren folgende Besonderheiten zu entnehmen:

Bernburg

"…will entscheiden, wenn so viele Anträge vorliegen, dass ein 'repräsentativer Querschnitt' der Wohnsituation herausgefiltert werden kann…" Der Termin steht noch nicht fest.

Ein ähnliches Verfahren sehen in Thüringen auch die Landkreise Sömmerda, Hildburghausen und Wartburgkreis vor.

Saalkreis

Ein allgemeiner Durchschnittswert für die 54 Gemeinden wird nicht festgelegt. Jeder Antrag wird im Einzelfall geprüft.

Ähnlich will in Thüringen auch Weimar verfahren ("Fälle werden individuell bearbeitet").

Jena

Bezüglich der Obergrenze der angemessenen Kaltmiete läßt die Stadt verlauten, dass "freie Wohnungen mit 'günstigeren Mietkosten' … kaum noch vorhanden" seien.

Die meisten Städte und Landkreise in Thüringen und Sachsen-Anhalt treffen erst im Oktober Entscheidungen zu den Kosten der Unterkunft.

Regelungen liegen aktuell für folgende Städte und Landkreise vor:

Sachsen-Anhalt(Tafel 875)

Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Zerbst, Dessau, Halle, Köthen, Magdeburg, Ohrekreis, Quedlinburg, Sangerhausen, Stendal, Weißenfels,

Thüringen (Tafel 876)

Gera, Sonneberg (Landkreis und Stadt), Weimarer Land

Grundstückbesitz, Wohneigentum

Chemnitz und Mittlerer Erzgebirgskreis

Wohneigentum mit Flächen bis zu 150 qm für zwei Personen sind erlaubt, wenn eine Teilung der Wohnung (und Weitervermietung der geteilten Wohnfläche)nicht oder nur unter großen Aufwendungen möglich ist.

Wer jedoch ein Einfamilienhaus mit einer leerstehenden Einliegerwohnung bewohnt, hat diese entweder zu vermieten oder zu veräußern.

Mittlerer Erzgebirgskreis

Bei Wohneigentum werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Die Leute haben entsprechende Rechnungen über Brennstoffe, Schornsteinfeger, Schuldzinsen (nicht Tilgung!) usw. einzureichen.

Ohrekreis und Quedlinburg (beide S-A)

Grundstückgröße bei Wohneigentum:

Reihenhausbis zu 250 qm
Doppelhaus, Reihenhausendhausbis 350 qm
Freistehendes Hausbis 500 qm

Weißenfels (S-A) und Weimarer Land (Th)

Bis zu 4 Personen werden nicht angetastet:

Eigentumswohnung120 qm
Eigenheim130 qm

Für jede weitere Person 20 qm zusätzlich.

Harald Thomé zu diesem Thema (vgl. http://www.tacheles-sozialhilfe.de, Folien zum ALG II, Folie 33):

„Bei der Angemessenheit hinsichtlich der Größe von selbstgenutztem Eigentum gibt es sehr widersprüchliche Angaben:

Zur Angemessenheit von Hausgrundstück BA-Da, RandNr. 13 zu § 193 im städtischen Bereich 500 qm und 800 qm im ländlichen Bereich

BA erkennt höhere Werte an, wenn diese im Bebauungsplan festgelegt sind”

Landwirtschaftliche Flächen

  1. Felder gehören zum Vermögen
  2. Wenn dieses Vermögen nicht oder nur unter hohen Verlusten veräußerbar ist, wird es bei der Berechnung nicht mit einbezogen. I.d.R. wird eine Veräußerung nicht mehr zugemutet, wenn der Erlös 10 Prozent vom aktuellen Verkehrswert unterschreiten würde, was bei brach liegenden Feldern in der Praxis häufig der Fall ist. Den Nachweis (Gutachten usw.) hat der Antragsteller zu tragen. Die Unverkäuflichkeit muß nachgewiesen werden, in dem das Land zum Verkauf angeboten wird.

Datschen/gepachtete Kleingärten

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales geht auf diese Aspekte wie folgt ein (Landtagsdrucksache 4/0094 vom 18.11.2004, Antwort auf eine kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Albrecht):

  1. "Bei gepachteten Grundstücken kann nur ein aufstehendes Gebäude, an dem der Pächter nach insoweit fortgeltendem Zivilrecht der DDR Eigentum haben kann, als Vermögen berücksichtigt werden" - insoweit wird es dem Vermögen (vgl. § 12 Abs. 2 Nr.1, 1a und 4 SGB II sowie § 65 Abs. 5 SGB II) zugerechnet, also nicht generell von einer Vermögensanrechnung ausgenommen.
  2. "Nach den Arbeitshinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 12 SGB II können jedoch Datschen auf Erholungsgrundstücken nur unter Wertung aller Umstände im Einzelfall als Vermögen berücksichtigt werden; für den in den neuen Ländern aufgrund des Schuldrechtsanpassungsgesetzes geltenden Sonderfall, nach dem der Eigentümer des Grundstücks und der Datsche auseinanderfallen können, muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kündigung des Nutzungsvertrages überhaupt zu möglichen Vermögenszuwächsen führen kann (Rz. 12.29 der Hinweise zu § 12 SGB II, Stand 13.10.2004)."
  3. "Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz einschließlich der Lauben gemäß § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes sind in der Regel nicht zu verwerten" (Rz. 12.7 der Hinweise zu § 12 SGB II, Stand 13.10.2004).
  4. Der Besitz von Kleingärten einschließlich der Lauben führt in der Regel nicht zu einer Absenkung des Arbeitslosengeldes II. (Allerdings benennt die Landesregierung in dieser Drucksache nicht die mögliche Ausnahme von dieser Regel.)
  5. "In Sachsen ist etwa ein Fünftel der 220.000 Mitglieder von Kleingartenvereinen arbeitslos. Da die Nachfrage nach Kleingärten z. Zt. Nicht besonders ausgeprägt ist, würde eine Veräußerung der Lauben von Hilfeempfängern zu einem starken Preisverfall führen und die erzwungene Vermögensverwertung nur zu einer geringen Entlastung der öffentlichen Haushalte führen. Außerdem bieten die Kleingartenvereine den arbeitslosen Hilfeempfängern eine wichtige soziale Einbindung. Aus diesen Gründen hatte der Sächsische Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Herr Steffen Flath, den Bundeswirtschaftsminister mit einem Schreiben vom 6. September 2004 darum gebeten, sich dafür zu verwenden, dass Lauben in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes nicht als Vermögen angerechnet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat daraufhin mit Schreiben vom 13. Oktober 2004 mitgeteilt, dass die o. g. Festlegung zu den Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz in die Durchführungshinweise aufgenommen worden ist, um die Anwendung in der Praxis sicherzustellen."

Wasserkosten/Heizkosten

Hinweis auf die Wasserkosten!

„In immer mehr Agenturen tauchen bundesweit Richtlinien auf, wonach Wasserkosten in der Regelleistung von 331 Euro enthalten und aus dieser zu bezahlen seien. Dies ist falsch! Maßgebend ist hier die Regelsatzverordnung, da der Sozialhilferegelsatz die Referenzleistung für die Regelleistung des Alg II ist. Demnach sind in der Regelleistung nur Strom, Energie für Warmwasser und Instandhaltung der Wohnung enthalten. Kosten für Wasser müssen also, wie bisher in der Sozialhilfe, im Rahmen der Unterkunftskosten übernommen werden.” (Die Regelsatzverordnung ist enumerativ.) Nach Auseinandersetzung des Diakonischen Werkes mit dem BMWA soll nun die entsprechende Rechtslage in die neuen Richtlinien aufgenommen werden. (Quelle: Sozialpolitische Infos von Frieder Claus, Okt. 04, zu finden unter www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos )

Für die nachfolgenden Regelungen in den Städten und Landkreisen (sofern schon vorhanden) bedeutet dies, dass die Nebenkosten jeweils erhöht werden müßten.

Nach Informationen des Wasserverbandes Döbeln-Oschatz beträgt der Durchschnittverbrauch pro Kopf im Jahr etwa 34 Kubikmeter. Der Trinkwasserpreis beträgt in dieser Region 1,51 € pro m³. Der Abwasserpreis (gleichfalls von einem regionalen Abwasserverband) liegt bei 2,05 € pro m³ Trinkwasser. Hinzu kommen 12,68 € Grundpreis pro Haushalt und Monat für das Trinkwasser sowie 10 € pro Haushalt und Monat für das Abwasser.

Bei einem durchschnittlichen pro-Kopf-Verbrauch von 34 m³ entstehen jährlich Ausgaben von 121,04 € für Trink- und Abwasser, das macht monatlich rund 10 €. Hinzu kommen die Grundgebühren von 22,68 € pro Haushalt – was im Falle eines 1-Personen-Haushaltes eine monatliche Belastung von 32,68 € bedeutet. Um diesen Betrag müßten die Kosten der Unterkunft aufgestockt werden.

Zu den Heizkosten

Nach EVS 2003 verwenden mehr als 53 % der privaten Haushalte in Deutschland Gas zur Beheizung der Wohnräume – im Osten beträgt der Anteil sogar 67 %. Heizöl wird in gut einem Drittel (37 % gesamtdeutsch, im Osten allerdings nur 22 %) verwandt. Feste Brennstoffe wie Kohle und Koks haben dagegen stark an Bedeutung verloren. Im Westen liegt ihr Anteil konstant bei 6 %, in Ostdeutschland ist er von 49 % im Jahre 1993 auf nunmehr 9 % zurückgegangen.

Es wird also für die Überprüfung der Bedarfsgerechtigkeit der Brennstoff-Pauschalen das Augenmerk in erster Linie auf die Gas-Pauschalen gelegt werden müssen.

Allgemeine Betrachtungen zu den Kosten der Unterkunft

Zur Festlegung der Miethöhe sollte meines Erachtens die förderfähige Miete entsprechend dem Wohngeldgesetz § 8 zugrunde gelegt werden, da davon auszugehen ist, daß im Osten Deutschlands diese Mietobergrenzen in etwa die tatsächliche Mietbelastung erfassen und Langzeiterwerbslose entsprechend ihrer bisherigen finanziellen Situation wohl ohnehin nur in Wohnungen wohnen dürften, die hinsichtlich der Belastung die Beträge des WoGG nicht überschreiten.

Der „Sächsische Landkreistag” hat den Landkreisen gleichfalls empfohlen, sich an der Förderfähigkeit im Rahmen des bisherigen Wohngeldgesetzes zu orientieren. Allerdings:

wurde in der Beratung des Gesundheits- und Sozialausschusses des Sächsischen Landkreistages am 20.7.04 beschlossen, die vom Sächsischen Landkreistag und Sächsischen Städte- und Gemeindebund herausgegebenen Sächsischen Sozialhilferichtlinien in Verbindung mit der Tabelle nach § 8 WoGG, hier die Spalten bis 'ab 01. Januar 1966 bis zum 31. Dezember 1991' ("solange solcher Wohnraum ausreichend vorhanden ist") in der jeweiligen Mietenstufe den Sächsischen Landkreisen zur verbindlichen Anwendung zu empfehlen. Ein großer Teil der Landkreise ist dieser Empfehlung gefolgt. Das bedeutet, daß das Risiko besteht, daß die Förderhöchstgrenze unterhalb der tatsächlichen Höhe der Mieten des jeweiligen Kreises liegt. Wurden doch gerade auch die Wohnungen, die als Plattenbauten aus dieser Zeit stammen, in den 90er Jahren modernisiert und in der Miethöhe entsprechend erhöht. Das Risiko ist also hoch, daß es doch zum Zwangsumzug in erheblichem Maße kommen wird.

Im März 2004 gingen das Bundeswirtschaftsministerium und der Deutsche Städtetag bei der Frage der Entlastung der Kommunen bei Hartz IV von folgenden Miethöhen aus: Die durchschnittliche Höhe bei den zukünftigen ALG II-BezieherInnen betrüge 331 € - im Westen 341 €, im Osten 273 € (so die Annahme des Bundes). Hinzu wurde ein Heizkostenzuschlag von 22 % im Westen und 24 % im Osten angenommen.

Der Deutsche Städtetag stellte demgegenüber folgende Rechnung auf:

WestOst
Miete SozialhilfebezieherInnen388 €291 €
Alhi-Empfänger466 €349 €

Zusammen mit anderen Posten (z.B. Einsparungen in der Sozialhilfe) errechneten daraus der Bund eine Entlastung der Kommunen um rd. 2,5 Mrd. €, der Städtetag hingegen eine Zusätzliche Belastung der Kommunen mit rd. 2,4 Mrd. €.

Für Sachsen beträgt die Diskrepanz nach Hochrechnung des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen wie folgt: Sachsen geht von einer Nettoentlastung pro Einwohner von 4 € aus, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hingegen von 24 € pro sächsischem Einwohner.

Ist „Angemessen” auch „ausreichend”?

Erste Analysen des Diakonischen Werks in Baden-Württemberg haben folgenden Sachverhalt ergeben: In keinem der untersuchten 12 Kreise waren Wohnung und/oder Nebenkosten ausreichend gesichert. Die örtlichen „Angemessenheiten” hinken den Marktpreisen enorm hinterher. So beträgt die Unterdeckung bei der Kaltmiete in Göppingen bis zu 40 %, bei den Heizkosten in Karlsruhe bis 47 %, bei den Nebenkosten bis 58 % im Rhein-Neckar-Kreis. Man darf gespannt sein, inwieweit die nachfolgenden lokalen sächsischen Regelungen zur förderfähigen, „angemessenen” Höchstmiete den realen Marktverhältnissen entsprechen.

Der Wohnungsmarkt in Sachsen (und auch in allen anderen neuen Bundesländern) ist extrem schwierig:

  1. Es gibt enorm viel Leerstand – dieser läßt sich aber nicht auf alt-neu, billig-teuer, Platte-Gründerzeit oder ähnliche Gegensätze verallgemeinern, ebenso wenig auf Zentrum-Peripherie oder Stadt-Land.
    (Für ganz Sachsen wurde beim Mikrozensus 1998 ein Wohnungsleerstand von 16,8 % ermittelt. Das Sächsische Innenministerium schätzt, dass der Leerstand seitdem weiter gestiegen ist. So hat z.B. die Stadt Leisnig im Landkreis Döbeln im Jahr 2004 etwa 19 Prozent Wohnungsleerstand. 1990 hatte die Stadt etwa 8.700 Einwohner, 2003 sind es mit rund 7.100 über 18 % weniger. 652 Personen sind offiziell als Erwerbslos registriert, davon sind 265 (40 %) langzeitarbeitslos. Im Fritz-Heckert-Gebiet in Chemnitz (ehemals annähernd 100.000 EinwohnerInnen) hat sich durch Wegzug der Wohnungsleerstand allein in den letzten sechs Jahren von 7 auf 30 % erhöht.
    Seit der Wende gibt es etwa 414.000 leere Wohnungen in Sachsen, hiervon wurden bisher 23.000 abgerissen. Die zweite Leerstandswelle wird voraussichtlich ab 2012 zu erwarten sein, weil sich dann der Geburtenknick auf dem Wohnungsmarkt niederschlägt.)
  2. Es gibt immer weniger kleinere Wohnungen am Markt.
  3. Im Prinzip sind durch die Modernisierung aller Arten von Hausbestand die Mieten seit der Wende erheblich gestiegen.
  4. Die Wohnungsbaugesellschaften (speziell jene, denen die Plattensiedlungen gehören) sind erheblich verschuldet. Es dürfte wenig bis keinen Spielraum zur Reduzierung der Mieten geben; gleichzeitig stehen die Gesellschaften zumeist vor dem Problem erheblichen Leerstandes, was die Stadtviertel tendenziell zu Problemgebieten macht.
  5. In Hoyerswerda scheint aus dieser Not eine Tugend gemacht worden sein: Die Bestimmung der Mietobergrenzen wurde gemeinsam mit den größten Wohnungsbauunternehmen vorgenommen. Es kann im Augenblick davon ausgegangen werden, daß die MieterInnen im Bestand hierdurch geschützt sein dürften.
  6. Durch den enorm hohen Anteil von Langzeitarbeitslosen (45 % aller Erwerbslosen) und dem relativ geringen Anteil an SozialhilfebezieherInnen (im Vergleich zum Westen) stellt sich die Frage nach den Mieten verschärft: Im Westen ist in der Regel ein höherer Anteil zukünftiger ALG II-BezieherInnen durch überwiegenden bisherigen Sozialhilfebezug bereits in Wohnraum, dessen Kostenübernahme sich durch die lokalen Sozialhilferichtlinien bestimmt.
  7. Wie auch im Westen wird sich verschärft die Frage stellen, ob die Beibehaltung des bisherigen Wohnraumes auch bei Überschreiten der Obergrenze durch die Kommunen toleriert werden wird: Durch Auszug eines Partners (relativ hohe Scheidungsquote!), des Kindes/der Kinder gibt es vermutlich viele zu große Wohnflächen, wenn auch die Wohnfläche zumindest in der Platte wahrscheinlich nicht allzu überbordend sein dürfte. Es wird also häufig zur verschärften Situation kommen, in der von den Kommunen entschieden werden muß, ob nach der lokalen ALG II-Regelung ein Umzug verlangt werden wird – mit den Kosten für Umzug und Kaution für den Leistungsträger.
  8. Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften sieht wirtschaftliche Probleme auf die Mitglieder zukommen: „Wir haben Genossenschaften mit 90 bis 100 Prozent sanierten Wohnungen”, so ein Sprecher. „Bisher galt das als vorbildlich.” (SZ 20.9.04) Die Sorge ist, dass wegen dieser Sanierung bei entsprechend hohen Mieten neben dem ohnehin gegebenen Wegzug durch Migration in die Großstädte oder den Westen ein zusätzlicher Leerstand entstehen könnte.
  9. Der Vorsitzende des Sächsischen Landesverbandes Ring Deutscher Makler äußerte in der SZ vom 20.9.04 u.a. folgende Befürchtungen: „... Was die Größen betrifft, so gibt es jetzt schon Engpässe in bestimmten Bereichen – zum Beispiel bei kleinen Vierraum-Wohnungen. Wir erwarten mit Hartz IV eine stärkere Nachfrage nach den kleineren Wohnungen. Nicht nur, weil Betroffene umziehen müssen. Es ist auch damit zu rechnen, dass sich Lebensgemeinschaften, bei denen nur einer Arbeit hat, trennen und sich eine Billigwohnung dazu mieten, damit der arbeitslose Partner Anspruch auf Unterstützung hat."

W. Scherer