ALG II — Kosten der Unterkunft

Wolfgang Scherer
Hochschule Mittweida/Roßwein
Fachbereich Soziale Arbeit
Scherer@htwm.de

Die Zahlen/Informationen sind teilweise aus: MDR, Videotext S. 874 f
Ferner erhielt ich Informationen von verschiedenen SozialarbeiterInnen aus den unterschiedlichen Landkreisen.
Stand: 2. November 2004

Hinweis auf die Wasserkosten: „In immer mehr Agenturen tauchen bundesweit Richtlinien auf, wonach Wasserkosten in der Regelleistung von 331 Euro enthalten und aus dieser zu bezahlen seien. Dies ist falsch! Maßgebend ist hier die Regelsatzverordnung, da der Sozialhilferegelsatz die Referenzleistung für die Regelleistung des Alg II ist. Demnach sind in der Regelleistung nur Strom, Energie für Warmwasser und Instandhaltung der Wohnung enthalten. Kosten für Wasser müssen also, wie bisher in der Sozialhilfe, im Rahmen der Unterkunftskosten übernommen werden.” (Die Regelsatzverordnung ist enumerativ.) Nach Auseinandersetzung des Diakonischen Werkes mit dem BMWA soll nun die entsprechende Rechtslage in die neuen Richtlinien aufgenommen werden. (Quelle: Sozialpolitische Infos von Frieder Claus, Okt. 04, zu finden unter http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos)

Für die nachfolgenden Regelungen (sofern schon vorhanden) heißt dies, dass die Nebenkosten jeweils um 10 bis 15 € erhöht werden müßten.

Zur Festlegung der Miethöhe sollte meines Erachtens die förderfähige Miete entsprechend dem Wohngeldgesetz § 8 zugrunde gelegt werden, da davon auszugehen ist, daß im Osten Deutschlands diese Mietobergrenzen in etwa die tatsächliche Mietbelastung erfassen und Langzeiterwerbslose entsprechend ihrer bisherigen finanziellen Situation wohl ohnehin nur in Wohnungen wohnen dürften, die hinsichtlich der Belastung die Beträge des WoGG nicht überschreiten.

Der „Sächsische Landkreistag” hat den Landkreisen gleichfalls empfohlen, sich an der Förderfähigkeit im Rahmen des bisherigen Wohngeldgesetzes zu orientieren.

Der Wohnungsmarkt in Sachsen (und auch in allen anderen neuen Bundesländern) ist extrem schwierig:

  1. Es gibt enorm viel Leerstand – dieser läßt sich aber nicht auf alt-neu, billig-teuer, Platte-Gründerzeit oder ähnliche Gegensätze verallgemeinern, ebenso wenig auf Zentrum-Peripherie oder Stadt-Land.
    (Für ganz Sachsen wurde beim Mikrozensus 1998 ein Wohnungsleerstand von 16,8 % ermittelt. Das Sächsische Innenministerium schätzt, dass der Leerstand seitdem weiter gestiegen ist. So hat z.B. die Stadt Leisnig im Landkreis Döbeln im Jahr 2004 etwa 19 Prozent Wohnungsleerstand. 1990 hatte die Stadt etwa 8.700 Einwohner, 2003 sind es mit rund 7.100 über 18 % weniger. 652 Personen sind offiziell als Erwerbslos registriert, davon sind 265 (40 %) langzeitarbeitslos.)
  2. Es gibt immer weniger kleinere Wohnungen am Markt.
  3. Im Prinzip sind durch die Modernisierung aller Arten von Hausbestand die Mieten seit der Wende erheblich gestiegen.
  4. Die Wohnungsbaugesellschaften (speziell jene, denen die Plattensiedlungen gehören) sind erheblich verschuldet. Es dürfte wenig bis keinen Spielraum zur Reduzierung der Mieten geben; gleichzeitig stehen die Gesellschaften zumeist vor dem Problem erheblichen Leerstandes, was die Stadtviertel tendenziell zu Problemgebieten macht.
  5. Durch den enorm hohen Anteil von Langzeitarbeitslosen (45 % aller Erwerbslosen) und dem relativ geringen Anteil an SozialhilfebezieherInnen (im Vergleich zum Westen) stellt sich die Frage nach den Mieten verschärft: Im Westen ist in der Regel ein höherer Anteil zukünftiger ALG II-BezieherInnen durch überwiegenden bisherigen Sozialhilfebezug bereits in Wohnraum, dessen Kostenübernahme sich durch die lokalen Sozialhilferichtlinien bestimmt.
  6. Wie auch im Westen wird sich verschärft die Frage stellen, ob die Beibehaltung des bisherigen Wohnraumes auch bei Überschreiten der Obergrenze durch die Kommunen toleriert werden wird: Durch Auszug eines Partners (relativ hohe Scheidungsquote!), des Kindes/der Kinder gibt es vermutlich viele zu große Wohnflächen, wenn auch die Wohnfläche zumindest in der Platte wahrscheinlich nicht allzu überbordend sein dürfte. Es wird also häufig zur verschärften Situation kommen, in der von den Kommunen entschieden werden muß, ob nach der lokalen ALG II-Regelung ein Umzug verlangt werden wird – mit den Kosten für Umzug und Kaution für den Leistungsträger.
  7. Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften sieht wirtschaftliche Probleme auf die Mitglieder zukommen: „Wir haben Genossenschaften mit 90 bis 100 Prozent sanierten Wohnungen”, so ein Sprecher. „Bisher galt das als vorbildlich.” (SZ 20.9.04) Die Sorge ist, dass wegen dieser Sanierung bei entsprechend hohen Mieten neben dem ohnehin gegebenen Wegzug durch Migration in die Großstädte oder den Westen ein zusätzlicher Leerstand entstehen könnte.
  8. Der Vorsitzende des Sächsischen Landesverbandes Ring Deutscher Makler äußerte in der SZ vom 20.9.04 u.a. folgende Befürchtungen: „… Was die Größen betrifft, so gibt es jetzt schon Engpässe in bestimmten Bereichen – zum Beispiel bei kleinen Vierraum-Wohnungen. Wir erwarten mit Hartz IV eine stärkere Nachfrage nach den kleineren Wohnungen. Nicht nur, weil Betroffene umziehen müssen. Es ist auch damit zu rechnen, dass sich Lebensgemeinschaften, bei denen nur einer Arbeit hat, trennen und sich eine Billigwohnung dazu mieten, damit der arbeitslose Partner Anspruch auf Unterstützung hat.

W. Scherer

SACHSEN

Annaberg

Beschluß soll Ende August gefallen sein. Dem Vernehmen nach richten sich die Miethöhen nach § 8 Wohngeldgesetz; die Wohnfläche (qm/Person) folgen den sächsischen Sozialhilferichtlinien (12.09 SHR verweist hinsichtlich der Größe der Wohnfläche auf das „Mietwohnprogramm des Freistaates Sachsen”).

Aue-Schwarzenberg

Beschlüsse sollten im September getroffen werden. Bislang nichts bekannt.

Bautzen

Beschlüsse sollen spätestens im November gefaßt werden.

Aus Initiativkreisen liegt mir ein Berechnungsbeispiel aus Bautzen (modernisierter Altbau) vor (ich gehe davon aus, dass diese Kostenaufstellung als Anhaltspunkt für die Mietbelastung in Bautzen dienen kann):

2 Erwachsene in einer Wohnung mit 58,04 qm

Nettokaltmiete/qm4,93 €
Betriebskosten0,82 €= 5,75 €Bruttokaltmiete
Heizung0,74 €= 6,49 €pro qm

Chemnitz

Miete:

PersonenWohnflächeKaltmiete im BestandKaltmiete bei
Zuzug oder Umzug
145300,-247,50
260365,-306,-
375435,-382,50
485505,-433,50
595580,-484,50
Jede weitere+ 10,-+ 70,-+ 51,-

Um Massenumzüge zu vermeiden, will man bei der Entscheidung sehr großzügig sein – sich weniger an den Wohnungsgrößen, sondern mehr am Mietpreis orientieren.

Heizkosten für Sammelheizung

Personenjährlichmonatlich
1 608,-50,70
2 785,-65,19
3 960,-80,10
41.073,-89,41
51.191,-99,28

Bei größeren Haushalten: Entscheidung im Einzelfall

Heizkosten für andere Brennstoffe

Brikett0,7Zentner pro qm
Ölheizung21Liter pro qm
Gasheizung21Kubikmeter pro qm
Elektroheizung161Kilowatt/h pro qm

Regelungen bei Wohneigentum siehe weiter unten

Chemnitzer Land

Beschlüsse werden nicht vor November gefaßt.

Delitzsch

Beschlüsse sollen im September gefaßt worden sein. Bis Ende Oktober wurde noch nichts beschlossen.

Döbeln

Nichts bekannt.

Dresden

Wollte eigentlich Mitte Oktober entscheiden. (Ende Oktober noch keine Entscheidung!)

Laut Sächsische Zeitung vom 14.10.04 schlägt die Stadt vor, die Kaltmiete auf 4,35 € / qm festzulegen. Im Übrigen solle sich die „Angemessenheit” der Unterkunftskosten am Mietspiegel orientieren.

Mit der Kaltmiete von 4,35 € läge zukünftig die Kostenübernahme höher als bislang bei der Sozialhilfe – hier galten bislang 4,09 € (plus 1,02 € Betriebskosten und 0,92 € Heizkosten).

Der Sozialbürgermeister Tobias Kogge läßt verlauten: „In Dresden gibt es schon für die jetzigen Sozialhilfe-Empfänger in immer weniger Ortslagen angemessenen Wohnraum.” (SZ 20.9.04)

Mir liegen von Initiativen zwei Berechnungsbeispiele aus Dresden vor:

Modernisierter Altbau in DD-Strießen (76,3 qm mit 2 Erwachsenen und 2 Kleinkindern)

Nettokaltmiete/qm4,22 €
Betriebskosten0,90 €= 5,12 €Bruttokaltmiete
Heizung0,77 €= 5,89 €pro qm

Modernisierter Plattenbau von 1960 in DD-Johannstadt (60,99 qm mit 2 Erwachsenen)

Nettokaltmiete/qm4,80 €
Betriebskosten0,88 €= 5,68 €Bruttokaltmiete
Heizung1,03 €= 6,71 €pro qm

Sollte die Richtlinie im obigen Umfang realisiert werden, hieße dies, dass mit

Nettokaltmiete/qm4,09 €
Betriebskosten1,02 €= 5,11 €Bruttokaltmiete
Heizung0,92 €= 6,03 €pro qm

der modernisierte Altbau gerade noch im Rahmen der geförderten Kosten der Unterkunft läge. 390,65 € Bruttokaltmiete gegenüber 389,89 € Mietobergrenze – die Wohnung im Plattenbau läge mit 346,42 gegenüber 311.65 € Mietobergrenze erheblich darüber.

Hinsichtlich der Familie im Altbau muß allerdings angemerkt werden, dass der Wohnraum bei älteren Kindern zu klein wäre und in diesem Fall die Mietkosten gleichfalls erheblich über der Mietobergrenze lägen (bei angenommenen 85 qm betrügen sie 435,20 €, also mehr als 45 € darüber).

Freiberg

Beschlüsse wurden Anfang Oktober gefaßt. Wird nachgereicht.

Städte Freiberg und Flöha

PersonenMiete *
1245 €
2330 €
3?
4455 €
5520 €
jede weitere+ 65 €

* Es handelt sich hierbei um die Kaltmiete + „kalte Betriebskosten” wie Müllabfuhr, Hausmeister usw. Beträge für Warmwasser und Heizung liegen mir noch nicht vor.

Görlitz

Beschlüsse werden voraussichtlich Mitte November gefaßt.

Hoyerswerda

Beschlüsse werden voraussichtlich am 23.11.04 gefaßt

Kamenz

(Landkreis = kreisangehörige Gemeinden, ohne Kamenz und Radeberg)

PersonenWohnflächeBezugsfertig bis 1965Bezugsfertig
1966 - 1991
Bezugsfertig
ab 1992
Mit Zentralheizung
und Dusche/Bad
Ohne Zentralheizung
und Dusche/Bad
145210170230280
260285225310345
375365270365410
485425315425475
Jede weitere+10 

In den Städten Kamenz und Radeberg liegen die Mietobergrenzen höher

In den Fällen von Eigenheim bzw. Eigentumswohnung werden 130 qm anerkannt.

Heizkosten werden übernommen im Umfang von 1,- bis 1,20 Euro pro Quadratmeter

Leipzig

Die Wohnungsgröße richtet sich nach dem Wohnungsbindungsgesetz/Wohngeldgesetz.

Bei unbilligen Härten kann Wohnfläche und Miethöhe im Einzelfall bis zu 10 % überschritten werden (eventuell auch bis 20 %). Mitte 2005 soll über die Realitätsnähe und Praktikabilität dieser Regelungen neu beraten werden.

Die Nettogrundmiete kann bis 3,85 € pro qm betragen

Die Neben- und Betriebskosten werden bis 1,37 € pro qm übernommen

Zentralheizung und Warmwasser werden mit 0,95 € pro qm anerkannt

Leipziger Land

Will "im Herbst" beschließen.

Löbau-Zittau

Kaltmiete (einschließlich Nebenkosten), hinzu kommen Heizkosten von 1 € pro qm (begrenzt entsprechend der maximalen Wohnfläche pro Person). Wenn die Kaltmieten-Obergrenze nicht überschritten wird, kann die Wohnfläche größer als die unten genannten vorgesehenen Wohnungsgrößen bezogen auf die Personen sein.

Landkreis

PersonenWohnflächeBezugsfertig bis 31.12.65Bezugsfertig
ab 1.1.1966
Mit Zentralheizung
und Dusche/Bad
Ohne Zentralheizung
und Dusche/Bad
145200160215
260265215290
375320255345
485370295400
595420335455
Jede weitere10504055

Zittau und Löbau

PersonenWohnflächeBezugsfertig bis 31.12.65Bezugsfertig
ab 1.1.1966
Mit Zentralheizung
und Dusche/Bad
Ohne Zentralheizung
und Dusche/Bad
145210170230
260285225310
375340270365
485395315425
595450360485
Jede weitere10504055

Aus Initiativkreisen liegt mir ein Berechnungsbeispiel aus Löbau (modernisierter Plattenbau in Löbau Nord, Baujahr 1970) vor (ich gehe davon aus, dass diese Kostenaufstellung hinsichtlich der Plattenbauten verallgemeinert werden kann):

2 Erwachsene in einer Wohnung mit 69,3 qm (die Wohnung überschreitet um 9 qm die Obergrenze)

Nettokaltmiete/qm4,26 €
Betriebskosten1,02 €= 5,28 €Bruttokaltmiete
Heizung0,98 €= 6,26 €pro qm

Mit 365,90 € Bruttokaltmiete übersteigen die Kosten der Unterkunft die Mietobergrenze ganz erheblich (um 55,90 €). Das Ehepaar müßte also umziehen. Gäbe es in diesem Wohngebiet Wohnungen mit 60 qm, die der Flächenbegrenzung für 2 Personen entsprächen, lägen die Mietkosten mit 316,80 gleichwohl weiterhin um 6,80 € oberhalb der Mietobergrenze. Bei einem Anteil von 47,3 % Langzeitarbeitslosen an allen Erwerbslosen in Löbau kommen hier voraussichtlich erhebliche Probleme auf die Menschen (und natürlich auch auf die Wohnungsbaugesellschaften) zu. Die Kosten für die Heizung liegen im Falle dieses Ehepaares gleichfalls nicht im Rahmen der Pauschale: Da maximal die Kosten für die Flächenobergrenze entsprechend der Personenzahl übernommen würde, betrügen die Heizkosten umgerechnet auf 60 qm bei 1,13 und damit um 13 Cent über der Obergrenze.

Meißen

Will "nicht vor September" entscheiden.

Mittlerer Erzgebirgskreis

Miete

PersonenWohnflächeKaltmiete
145221
260295
375369
485418
595467

Heizung

Sammelheizung 0,92 Euro pro Quadratmeter

Elektroheizung 1,42 Euro pro Quadratmeter

Einzelheizung:

WohnflächeFeste
Brennstoffe
ÖlGas
45313,-473,-437
60427,99630522
75477,-788728
85541,-893825
95604,-998922

Regelungen bei Wohneigentum siehe weiter unten

Muldentalkreis

Beschlußfassung war für den 7.9.04 geplant. Ergebnisse liegen mir nicht vor.

Niederschlesischer Oberlausitzkreis

Es liegen keine Informationen vor.

Riesa-Großenhain

Es liegen keine Informationen vor.

Plauen

PersonenMiete inkl.
Heizung
1266
2358
3425
4497
Jede weitere+72 €

Sächsische Schweiz

(Landkreis, außer Heidenau, Neustadt/Se., Pirna)

PersonenBezugsfertig bis 1965Bezugsfertig
1966 - 1991
Bezugsfertig
ab 1992
Mit Zentralheizung
und Dusche/Bad
Ohne Zentralheizung
und Dusche/Bad
1210170230280
2285225310345
3340320365410
4425315425475
5460350485545

In Neustadt/Sebnitz und in Heidenau wird die Mietobergrenze erhöht

(diese Zahlen könnten falsch übertragen sein)

Pirna

PersonenBezugsfertig bis 1965Bezugsfertig
1966 - 1991
Bezugsfertig
ab 1992
Mit Zentralheizung
und Dusche/Bad
Ohne Zentralheizung
und Dusche/Bad
1245195265325
2325260355395
3390310420470
4455360490545
5515415569625

Stollberg

PersonenWohnflächeKaltmiete +
Betriebskosten
Maximale Heizungs-
kosten monatlich
14523045
26031060
37536575
48542590
Jede weitere +60 €+15 €

Torgau-Oschatz

PersonenWohnflächeKaltmieteHeizungSonstige
Nebenkosten
1451804545
2602406060
3753007575
4853408585
5953809595
6105420105105

(= maximale Kaltmiete, maximale Nebenkosten)

Vogtland

Am 19. Oktober 2004 sollte eine Entscheidung getroffen werden.

Weißeritzkreis

Es liegen keine Informationen vor

Zwickau

PersonenWohnflächeKaltmieteHeizkosten
14523045
26031060
37536575
49042590
5105485105
6120545120

Jede weitere Person entsprechend Wohngeldtabelle

Wenn die Wohnfläche kleiner ist, als sie für die entsprechende Personenzahl angenommen wird, die Miete aber höher liegt, gleichwohl die für die Personenzahl vorgesehene Obergrenze nicht überschreitet, werden die Gesamtkosten übernommen.

Diese Richtlinie sei in der Sozialhilfepraxis erprobt und habe bisher kaum zu Zwangsumzügen von Betroffenen geführt, wird die Sozialbürgermeisterin Pia Findeiß in der Freien Presse, Ausgabe Zwickau, vom 12.10.2004 zitiert.

Die Sozialbürgermeisterin schätzt, dass in Zwickau 10.000 bis 11.000 Personen von Hartz IV betroffen sein werden. Für die Stadt bedeutet Hartz IV Zusatzkosten in Höhe von 1,3 Mio. €.

Zwickauer Land

Ende August sollten Beschlüsse gefaßt werden. Ergebnisse sind nicht bekannt.

THÜRINGEN & SACHSEN-ANHALT

Den Video-Tafeln des MDR (875 f) waren folgende Besonderheiten zu entnehmen:

Bernburg

"…will entscheiden, wenn so viele Anträge vorliegen, dass ein 'repräsentativer Querschnitt' der Wohnsituation herausgefiltert werden kann…" Der Termin steht noch nicht fest.

Ein ähnliches Verfahren sehen in Thüringen auch die Landkreise Sömmerda, Hildburghausen und Wartburgkreis vor.

Saalkreis

Ein allgemeiner Durchschnittswert für die 54 Gemeinden wird nicht festgelegt. Jeder Antrag wird im Einzelfall geprüft.

Ähnlich will in Thüringen auch Weimar verfahren ("Fälle werden individuell bearbeitet").

Jena

Bezüglich der Obergrenze der angemessenen Kaltmiete läßt die Stadt verlauten, dass "freie Wohnungen mit 'günstigeren Mietkosten' … kaum noch vorhanden" seien.

Die meisten Städte und Landkreise in Thüringen und Sachsen-Anhalt treffen erst im Oktober Entscheidungen zu den Kosten der Unterkunft.

Regelungen liegen aktuell für folgende Städte und Landkreise vor:

Sachsen-Anhalt(Tafel 875)

Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Zerbst, Dessau, Halle, Köthen, Magdeburg, Ohrekreis, Quedlinburg, Sangerhausen, Stendal, Weißenfels,

Thüringen (Tafel 876)

Gera, Sonneberg (Landkreis und Stadt), Weimarer Land

Grundstückbesitz, Wohneigentum

Chemnitz und Mittlerer Erzgebirgskreis

Wohneigentum mit Flächen bis zu 150 qm für zwei Personen sind erlaubt, wenn eine Teilung der Wohnung (und Weitervermietung der geteilten Wohnfläche)nicht oder nur unter großen Aufwendungen möglich ist.

Wer jedoch ein Einfamilienhaus mit einer leerstehenden Einliegerwohnung bewohnt, hat diese entweder zu vermieten oder zu veräußern.

Mittlerer Erzgebirgskreis

Bei Wohneigentum werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Die Leute haben entsprechende Rechnungen über Brennstoffe, Schornsteinfeger, Schuldzinsen (nicht Tilgung!) usw. einzureichen.

Ohrekreis und Quedlinburg (beide S-A)

Grundstückgröße bei Wohneigentum:

Weißenfels (S-A) und Weimarer Land (Th)

Bis zu 4 Personen werden nicht angetastet:

Reihenhausbis zu 250 qm
Doppelhaus, Reihenhausendhausbis 350 qm
Freistehendes Hausbis 500 qm
Eigentumswohnung120 qm
Eigenheim130 qm

Für jede weitere Person 20 qm zusätzlich.

Harald Thomé zu diesem Thema (vgl. http://www.tacheles-sozialhilfe.de, Folien zum ALG II, Folie 33):

„Bei der Angemessenheit hinsichtlich der Größe von selbstgenutztem Eigentum gibt es sehr widersprüchliche Angaben:

Zur Angemessenheit von Hausgrundstück BA-Da, RandNr. 13 zu § 193 im städtischen Bereich 500 qm und 800 qm im ländlichen Bereich

BA erkennt höhere Werte an, wenn diese im Bebauungsplan festgelegt sind”

Landwirtschaftliche Flächen

  1. Felder gehören zum Vermögen
  2. Wenn dieses Vermögen nicht oder nur unter hohen Verlusten veräußerbar ist, wird es bei der Berechnung nicht mit einbezogen. I.d.R. wird eine Veräußerung nicht mehr zugemutet, wenn der Erlös 10 Prozent vom aktuellen Verkehrswert unterschreiten würde, was bei brach liegenden Feldern in der Praxis häufig der Fall ist. Den Nachweis (Gutachten usw.) hat der Antragsteller zu tragen. Die Unverkäuflichkeit muß nachgewiesen werden, in dem das Land zum Verkauf angeboten wird.