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§§ 37 Abs. 1,4 Abs. 2 BSHG
Viagra als Heilmittel (»Viagra-Kalle«)
VG Frankfurt a.M., Urteil vom 12. 8. 2003 — 10 E 5407/01
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Eine Durchblutungsstörung der Penisschwellkörper stellt eine Krankheit dar, so dass Hilfe zu gewähren ist (§ 37 Abs. 1 BSHG). Entsprechend der für anwendbar erklärten Bestimmungen des SGB V kommt als Heilmittel Viagra in Betracht. Über Form und Maß der Hilfe hat der Sozialhilfeträger nach pflichtmäßigen Ermessen zu entscheiden (§ 4 Abs. 2 BSHG).
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