Beschluss Florida Rolf

§§ 12 Abs. 1 S. 1,22 Abs. 1,2, 119 BSHG, 3 Abs. 1 RSVO Übernahme zu teurer Wohnungskosten für befristete Zeit (»Florida-Rolf«)

NdsOVG, Beschluss vom 11. 8. 2003 — 4 ME 310/03

Leitsätze (der Redaktion):

Auch bei einem Deutschen im Ausland sind die Kosten einer unangemessen teuren Wohnung so lange anzuerkennen, als es nicht möglich oder zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel die Aufwendungen zu senken. Für ihre Reduzierung auf ein angemessenes Niveau, insbesondere die Suche einer billigeren Wohnung, ist in der Regel eine Frist von sechs Monaten einzuräumen.

Gründe:

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