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Die Propaganda läuft jetzt auf allen Kanälen. Die Anti - Hartz – Protestierer sollen eingeschüchtert und als „unverschämt” hingestellt werden. Mit diesem Thema lassen sich Stammtische bedienen und es wird ein „Rollback” der öffentlichen Meinung versucht.
Clement tönte am 17. Aug. in der Öffentlichkeit, dass ALG II – Empfänger mit den Ein-Euro-Jobs 850 bis 1000 € netto verdienen könnten.
Vom Kölner Institut für deutsche Wirtschaft (IW) wurde diese These einen Tag später ebenfalls propagiert. Das IW sprach dann von 978 € und verknüpfte dies noch mit der provokativen Forderung dann gleich nur noch 50 Cent Mehraufwandsentschädigung zu zahlen verbunden.
Daher möchte Tacheles der These vom „Luxusverdienst bis zu 1000 €” – „der ALG II Fürsorge-Leistungsempfänger mit Fakten entgegen treten.
Damit eine allein stehende Personen mit ALG II und einem 1 € - Job 1000 € Netto verdient, müsste sie im Westen 79,6 Wochenstunden und im Osten 82,9 Wochenstunden arbeiten.
| Durchschnittliche ALG II Leistungen in West / Ost | ||
|---|---|---|
| West | Ost | |
| 345,00 € | 331,00 € | Regelleistung, allein stehende Person |
| + 274,00 € | + 274,00 € | angemessene Miete + Betriebskosten |
| + 36,00 € | + 36,00 € | Heizpauschale Gasheizung |
| = 655,00 € | = 641,00 € | durchschnittliche ALG II – Leistung eines Alleinstehenden |
| - 1000,00 € | - 1000,00 € | Clements Netto – Soll |
| = 345 h | = 359 h | notwendige Stunden im Monat |
| Das bedeutet: Um Clements Netto - Soll von 1000 € zu erreichen müssten im Westen ALG II — Leistungsbezieher im Westen 79,6 und im Osten 82,9 Wochenstunden arbeiten. | ||
| Bei einer 38,5 Std./Woche ließe sich bei Clements Tarif von 1 € Mehraufwandsentschädigung ein Einkommen von … erzielen: | ||
| = 655,00 € | = 641,00 € | durchschnittliche ALG II - Leistung eines allein Stehenden |
| + 167,00 € | + 167,00 € | Mehraufwandsentschädigung 4,33 Wochen x 38,5 Std. = 167 max. mögliche monatliche Stunden |
| = 822,00 € | = 808,00 € | max. mögliches monatliches Einkommen |
| Quelle: Tacheles e.V. | ||
Anhand der von Tacheles vorgelegten Daten wird deutlich:
Die offiziellen Angaben sind falsch und nicht glaubhaft. Schlimm ist, dass sich selbst ein Ministerium zu einer solchen unseriösen Informationspolitik hinreißen lässt.
So behauptet das BMWA in einer Erklärung vom 18.08.04:
„Insgesamt kann dadurch der Arbeitslosengeld II – Bezieher in einer Arbeitsgelegenheit netto durchaus über einen Betrag zwischen 850 und 1.000 Euro verfügen”.
(http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=39812.html)
Tacheles wendet sich grundsätzlich gegen die Hartz IV - Arbeitdienste. Da sich die in § 16 Abs. 3 SGB II festgeschriebenen Arbeitsgelegenheiten nur schwerlich verhindern lassen, sehen wir dringenden Modifizierungsbedarf an folgenden Punkten:
Tacheles Online Redaktion
Harald Thomé