Verwaltungsgericht stärkt die Situation erkrankter Sozialhilfeempfänger

Medieninformation: Tacheles e.V. sieht Chancen für eine Verbesserung der Gesundheitsfürsorge von Einkommensschwachen

Braunschweig/Wuppertal. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass das Sozialamt die Kosten für eine Therapie eines Drogenkranken übernehmen muss. Das Gericht hob hervor, dass noch geklärt werden müsse, ob Sozialhilfeempfänger ihre Eigenanteile für Arztbehandlungen aus dem Regelsatz erbringen müsse. Alternativ sei eine Erhöhung der Regelsätze denkbar (AZ.: 4B 64/04).

Der Abbau sozialer Leistungen hat sich bis in die Gesundheitsfürsorge Einkommensschwacher niedergeschlagen. Die Streichungen zahlreicher Leistungen lassen Einkommensschwache mit den Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen oft alleine. In Braunschweig klagte daher ein drogenkranker Sozialhilfeempfänger auf die Übernahme seiner Therapiekosten und gewann das Verfahren.

„Diese Entscheidung wird zu grundlegenden Verbesserungen der Gesundheitsfürsorge von Sozialhilfeempfängern in Deutschland führen”. Mit diesen Worten kommentierte Harald Thomé das Braunschweiger Urteil. Der Vorsitzende des Wuppertaler Sozialhilfevereins Tacheles e.V. beobachtet die Folgen des Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) für Sozialhilfeempfänger und kritisiert die unüberlegte Streichpolitik: „Sozialhilfeempfänger leben am Rande des Existenzminimums. Sie werden durch Praxisgebühren und Zuzahlungen vom Arztbesuch abgehalten. Sie haben kein Geld, um ihre Gesundheit zu sichern oder wieder herzustellen.”

Daher begrüße Tacheles e.V., dass der Gesetzgeber nun aufgefordert wird, die Unterhaltsleistungen für Sozialhilfeempfänger zu erhöhen. „Nicht zuletzt die Menschenwürde gebietet es, dass Sozialhilfeempfängern alle medizinisch notwendigen Behandlungen in Anspruch nehmen können. Daher müssen die Regelsätze bundesweit erhöht werden. Krankheit oder gar ein früher Tod darf keine Folge von Armut sein”, so Thomé. Hierbei spielt Thomé auf einen Todesfall eines Dialyse-Patienten an. Dieser verstarb, weil er die Kosten für die Fahrt zur Arztbehandlung nicht tragen konnte.

Dabei sei es unerheblich, ob die Erkrankung eine Drogenabhängigkeit, ein Herzfehler oder eine Sehschwäche sei. Schließlich habe ein Sozialhilfeempfänger auch ein Recht darauf, eine Brille zu tragen. Und genau solche Leistungen seien durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz nicht mehr abgedeckt. Die Logik des Braunschweiger Urteils müsse auf alle Krankheiten übertragen werden. Insofern sei das Braunschweiger Urteil ein willkommener Präzedenzfall. „Wenn selbst ein sehr konservatives Verwaltungsgericht die Situation der Einkommensschwachen verbessert sehen will, dann werden sich die Politiker der Länder und des Bundes nicht aus der Verantwortung ziehen können. Dann muss auch die medizinische Versorgung der Einkommensschwachen verbessert werden”, appellierte Thome an die Politiker.

Tacheles - Online Redaktion

Markus Magaschütz

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