Anfrage bei Arbeitsamt Neumünster

An die Direktorin des
Arbeitsamtes Neumünster
Frau Roloff
Wittdorfer Str. 22-26

24534 Neumünster

Wuppertal, den 17.05.2003

 

Nötigung von Erwerbslosen auf Unterzeichnung von Verzichtserklärungen auf Alhi
Anfrage zu dem Vorgang vom 06.03.03 in Ihrem Haus
Antrag auf Informationserteilung nach § 6 IFG-SH

 

Sehr geehrte Frau Roloff,

uns ist bekannt geworden, dass am 06.03.2003 ein Erwerbsloser von einem Ihrer Mitarbeiter dazu genötigt wurde eine vom Arbeitsamt vorgefertigte schriftliche Verzichtserklärung zu unterzeichnen, in der der Arbeitslose auf die Beantragung von Arbeitslosenhilfe im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld nicht nur verzichtet, sondern auch ausdrücklich erklären muss, das eine nachträgliche Antragstellung rückwirkend nicht möglich ist.

Dem Arbeitslosen wurde im Gespräch zudem mündlich vermittelt, er bekäme nur Arbeitslosengeld bewilligt, wenn er diese Verzichtserklärung unterzeichnen würde.

Aufgrund dieses unglaublichen Vorfalls fordern wir Sie auf, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Sind derartige Nötigungen von Erwerbslosen gängige Praxis in Ihrem Amt? Wie werden sie rechtlich begründet?
  2. In wieviel Fällen wurden solche oder ähnliche aufgebaute Verzichtserklärungen auf Arbeitslosenhilfe bisher Arbeitslosen vorgelegt?
  3. In wieviel Fällen sind solche oder ähnliche Verzichtserklärungen von Arbeitslosen in Ihrem Amt unterzeichnet worden?
  4. In wieviel Fällen haben aufgrund solcher oder ähnlicher Verzichtserklärungen Arbeitslose ihren Antrag auf Leistungen zurückgezogen ?
  5. In wieviel Fällen sind aufgrund der Weigerung von Arbeitslosen solche oder ähnliche Verzichtserklärungen zu unterzeichnen, Leistungen auf Arbeitslosengeld oder- hilfe abgelehnt worden?
  6. In wieviel Fällen wurden aufgrund der Vorlage solcher oder ähnlicher Verzichtserklärungen oder aufgrund der Ablehnungen von ALG- und Alhi-Leistungen Widersprüche von den Betroffenen eingelegt worden ?
  7. In wieviel Fällen wurden aufgrund der Vorlage solcher oder ähnlicher Verzichtserklärungen oder aufgrund der Ablehnungen von ALG- und Alhi-Leistungen Widersprüchen von Betroffenen abgeholfen ?
  8. In wieviel Fällen wurden aufgrund der Vorlage solcher oder ähnlicher Verzichtserklärungen oder aufgrund der Ablehnungen von ALG- und Alhi-Leistungen Widerspruchsbescheide erlassen?
  9. In welcher Höhe hat das Arbeitsamt Neumünster bisher „Einsparungen” durch derartige Verzichtserklärungen im Jahr 2003 erzielt?
  10. Gibt es eine interne Berechnung innerhalb des Arbeitsamtes Neumünster, in welcher Höhe Leistungen durch Vorlage derartige Verzichtserklärungen eingespart werden können bzw. im Jahr 2003 sollen?
  11. Ist diese Verzichtserklärung von der Amtsleitung abgesegnet?
  12. Beabsichtigen Sie, diese Verzichtserklärung auch in Zukunft in Ihrem Amt zu benutzen ?
  13. Welche internen Untersuchungen und Schritte wurden gegen den betreffenden Mitarbeiter eingeleitet?

Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, für den Fall, dass Sie nicht von sich aus daran interessiert sein sollten, diese Fragen umfassend zu beantworten, wir hinsichtlich der Fragen Ziff. 2 bis Ziff. 11 durch den Verein Tacheles e.V. ein Antrag auf Informationserteilung gem. §  6 des Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IFG-SH) stellen. Nach dem IFG-SH sind Sie verpflichtet, uns die gewünschten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats zur Verfügung zu stellen (§ 7 Abs. 1 IFG-SH).

Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir den Vorgang auf unserer Internet-Seite unter   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/neumuenster_methoden.html veröffentlicht haben. Auch Ihre etwaige Antwort würden wir gerne dort veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
    TACHELES e.V.

Weitere Informationen

Antwort der Direktorin des Arbeitsamtes Neumünster vom 30. Juni 2003
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/neumuenster_antwort.html
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/neumuenster_antwort.png (Scan des Fax)

Schweinerei des Monats aus Neumünster: das Arbeitamt Neumünster verlangt von einem Arbeitslosen per Unterschrift den Verzicht auf Arbeitslosenhilfe nach dem Arbeitslosengeld-Bezug
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/neumuenster_methoden.html

Vorsicht Falle: Gerster verordnet systematische Leistungseinschnitte bei Arbeitslosen
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/alg_falle.html

2002: 55% mehr Trainingsmaßnahmen
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/fitness_2002.html

Arbeitsamtsmitarbeiter aus NRW beschreiben Ausgrenzungspolitik der BA
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/ba_ausgrenzungspolitik.html

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